Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Aktuelles: Erbschaftssteuer Spanien – Schenkungssteuer Spanien

Erbschaftsteuer Spanien – Schenkungsteuer Spanien

Beschluss zur Klage vor dem EuGH gegen Spanien wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften

Aktuelles: Erbschaftssteuer Spanien – Schenkungssteuer SpanienNachdem die Europäischen Kommission  Spanien im Mai 2010 und Februar 2011 vergeblich aufgefordert hatte die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien zu ändern, durch welche Residente gegenüber Nichtresidenten wegen Unvereinbarkeit mit der Garantie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem freien Kapitalverkehr benachteiligt würden, hat die Kommission am 27.10.2011 beschlossen, Klage zu erheben.

Grund dieses Vorgehens ist die Rechtslage nach der letzten Gesetzesreform im Jahre 2009 mit der das System der Finanzierung der autonomen Regionen geändert wurde. Diesen Regionen stehen die entsprechenden Steuereinnahmen zu und können eigene Steuersätze festlegen. Für in den autonomen Regionen ansässige Steuersubjekte werden so teilweise hohe Freibeträge festgelegt, während hingegen dort nicht Ansässige nach den nationalen Normen besteuert werden.  Dies gestattet in der Praxis Gebietsansässigen wesentlich niedrigere Steuern zu zahlen als nicht Gebietsansässige. Dies stellt nach Auffassung der Kommission einen Verstoß gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und den freien Kapitalverkehr sowie die Arbeitsweise der EU dar.

Der Ausgang dieses Verfahrens ist wegen der teilweise extrem hohen Steuersätze nicht nur für zukünftige Steuerpflichten von beachtlichem Interesse, sondern kann auch für die Vergangenheit Wirkung entfalten, indem eine Rückerstattung überzahlter Steuerbeträge durch die spanischen Finanzbehörden in Betracht kommt.

©2011 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Zur spanischen Erbschaftsteuer-Schenkungssteuer

Nachtrag 2014: EuGH-Urteil wegen diskriminierender Schenkung- und Erbschaftsteuer Spanien verkündet

Sämtliche oben beschriebene Sachverhalte betreffen unsere ständigen Tätigkeitsgebiete und Aufgabenbereiche. Sollten Sie uns beauftragen wollen, oder wünschen Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag bzgl. der Prüfung von Erstattungsansprüchen gegen die spanische Finanzbehörde, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Entwurf „Gesetz gegen den Steuerbetrug“ Spanien 2012

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25. Januar 2013 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Berichte aus Spanien u. EU, Recht und Gesetz Spanien, Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , , , | Schreibe einen Kommentar