Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Die Reform des spanischen Küstengesetzes 2012

Das „Gesetz über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küstenzone und Änderung des Küstengesetzes 22/1988 vom 28. Juli”

Die Reform des spanischen Küstengesetzes 2012Nachdem im Juli 2012 ein Gesetzesentwurf mit dem Titel „La Ley de la protección y uso sostenible del litoral y de modificación de la Ley, de 22/1988 de 28 julio, de Costas“ (dt. „Gesetz über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küstenzone und Änderung des Küstengesetzes 22/1988 vom 28. Juli“) vorgelegt worden war, wurde dieser inzwischen auf Ministerial-Ebene geprüft und am 5. Oktober 2012 vom Ministerrat bewilligt, sodass nunmehr lediglich die Entscheidung des Parlaments aussteht.

Entwicklung

Am 27. Juli 1988 war in Spanien das sogenannte „neue Küstengesetz“ (span. Ley de la Costa) verabschiedet worden. Mit diesem gingen viele Neuerungen des alten Küstengesetzes aus dem Jahre 1969 einher, die unter anderem zum Ziel hatten, Bauvorhaben entgegen zu wirken, welche negative Auswirkungen auf die Küsten Spaniens hatten sowie bebaute Flächen der Meeresuferzone der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mit dem Gesetz von 1988 wurde das Küstengebiet in drei Zonen, nämlich die sogenannte ,,zona de servidumbre de protección“ (dt. Schutzzone), die „zona de influencia“ (dt. Einflusszone) und die „zona de dominio público marítimo terrestre“, (dt. öffentliche Meeresuferzone) eingeteilt. Wer nach 1988 ein Grundstück in der Küstenregion erwerben und nutzen wollte, musste zunächst ein umständliches Ausmessungsverfahren durchführen lassen, um sodann die Nutzbarkeit des Grundstücks feststellen zu lassen. Diese langwierigen Verfahren waren sehr aufwändig, so dass sie in der Praxis oft nicht durchgeführt wurden.

2006 machte es sich sodann die damalige, sozialistische Regierung zum Ziel, die Vorgaben des Küstengesetzes genauer befolgen zu lassen sowie bei der Genehmigung von Bauvorhaben strikter vorzugehen. Daraufhin war es weder möglich, Grundstücke in der Meeresuferzone zu bebauen, noch zu verkaufen. Immobilien, die vor 1988 in Privateigentum waren, wurden entweder enteignet und abgerissen oder den Besitzern wurde eine zeitlich begrenzte Nutzungskonzession von 30, in Ausnahmefällen 60 Jahren eingeräumt. Gebäude in der Schutzzone, die bis 100 Meter von der Meereslinie reicht, durften bestehen bleiben wenn sie bereits vor 1988 in Privateigentum standen, wobei An- und Umbauten an den Gebäuden nur noch sehr begrenzt möglich waren.

Für die Eigentümer mit Immobilien in der Meeresuferzone bestand darüber hinaus grds. keine Möglichkeit mehr, diese zu verkaufen und im Falle einer Enteignung verblieben Ihnen lediglich die entsprechenden Rechtsmittel. Immobilienbesitzer aus Spanien wie aus dem EU-Ausland, die um ihr Vermögen fürchten mussten, zeigten sich empört über die Anwendung der von ihnen als undurchsichtig angesehenen Gesetze, deren Wortlaut beispielsweise keine Angabe über den genauen Ausgangspunkt bei der Vermessung der Meeresuferzone enthielten. Die plötzliche Umsetzung des Küstengesetzes von 1988 schaffte mithin erhebliche Rechtsunsicherheit.

Die Europäische Kommission ließ deshalb mehrere Versammlungen einberufen und führte Anhörungen, u. a.  von Umweltspezialisten durch. In der Folge wurden die spanischen Behörden aufgefordert, eine Reform des Küstengesetzes auszuarbeiten.

Spanisches Immobilienrecht

Aktuell

Im Juli 2012 schließlich wurde durch die neue Regierung ein Gesetzesentwurf mit dem Titel „la Ley de la protección y uso sostenible del litoral y de modificación de la Ley, de 22/1988 de 28 julio, de Costas“ (dt. „Gesetz über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küstenzone und Änderung des Küstengesetzes 22/1988 vom 28. Juli“) vorgestellt, mit dem die nachhaltige Erhaltung der spanischen Küstenlandschaft, jedoch auch Rechtssicherheit für die Immobilienbesitzer gewährleistet und die Tourismusindustrie gefördert werden soll.

Die bedeutendste Veränderung des in den Medien auch als Amnestie bezeichneten Gesetzes, ist die Verlängerung der zeitlichen Nutzungskonzession der Immobilie: Grundstücke in der Meeresuferzone die sich bereits vor 1988 in Privateigentum befanden hatten und für die zuvor eine Nutzungsfrist von 30 bzw. 60 Jahren genehmigt wurde, sollen nun nach Ablauf der dreißigjährigen Frist im Jahre 2018 weitere 75 Jahre genutzt werden dürfen.

Außerdem sollen Immobilien in der Meeresuferzone nun vom Eigentümer verkauft werden können, wobei auch das Verkaufsrecht als solches vererblich ist, An- und Umbauten nunmehr genehmigt werden können, wobei jedoch weder die Höhe noch die Nutzfläche des jeweiligen Gebäudes verändert werden dürfen. Zukünftig sollen die Grenzen zwischen den verschiedenen Nutzungszonen festgelegt, also von den Behörden exakt ausgemessen und in das Grundbuch eingetragen werden müssen . Die Genehmigung für Strandbars und Imbissstände, die sich in der Meeresuferzone befinden, sollen zukünftig nicht mehr jährlich, sondern können alle vier Jahre beantragt werden. Außerdem werden Strände zukünftig in städtische wie auch Naturstrände unterteilt, wobei die Vorschriften für die Bebauung von Naturstränden strenger sein sollen.

Der Inhalt der Reform wurde am 3. August 2012 von der Justizkommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Viviane Reding, begrüßt. Ebenso lobte Reding die Bemühungen der spanischen Regierung, die Rechtssicherheit der Bürger, die eine Immobilie an der spanischen Küste besitzen oder erwerben wollen zu verbessern und ordnungsgemäße Verfahren zu gewährleisten.

Der Entwurf des „Gesetzes über den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Küstenzone und Änderung des Küstengesetzes 22/1988 vom 28. Juli“ wurde inzwischen auf Ministerial-Ebene geprüft und am 5. Oktober 2012 vom Ministerrat bewilligt, sodass nunmehr lediglich die Entscheidung des Parlaments aussteht. Da die politischen Kräfte, welche das Gesetz eingebracht haben, derzeit die Mehrheit im Parlament haben, ist davon auszugehen, dass das Gesetz auch entsprechend verabschiedet wird, wenn auch gleichzeitig in der Bevölkerung eher die Tendenz einer Kritik an dieser Maßnahme, mit der Begründung der Vetternwirtschaft und Begünstigung finanziell Bessergestellter durch die zwar spanische Volkspartei (sp. Partido Popular, kurz PP) genannte, eher aber als konservativ rechts orientiert eingeschätzte politische Partei, zu vermerken ist.

Das spanische Küstengesetz

©2012 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Vorangehender Artikel wurde u.a. veröffentlicht auf der homepage der Außenhandelskammer Spanien

25. Januar 2013 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Berichte aus Spanien u. EU, Immobilienrecht Spanien, Recht und Gesetz Spanien | Schlagwörter: , , | Schreibe einen Kommentar