Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Neues Steuerformular Körperschaftsteuererklärung – Information über verbundene Operationen und Steueroasen

Neues Steuerformular Körperschaftsteuererklärung – Information über verbundene Operationen und Steueroasen

Am 31.08.2017 wurde im spanischen Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado, BOE) eine Ministerialverordnung veröffentlicht, die das Modell 232 ( Formular Körperschaftsteuer Spanien ) über eine informative Erklärung von verbundenen Transaktionen und von Operationen und Situationen im Zusammenhang mit Ländern oder Gebieten, welche als Steueroasen eingestuft wurden, verabschiedete (Orden Ministerial OM HFP/816/2017).

Gemäß dieser Ministerialverordnung sind Informationen die bisher im Rahmen des Formular 200 der Körperschaftsteuerklärung zu übermitteln waren, nunmehr mit einem neuen Modell 232 zu erklären.
Die erste Frist zur Abgabe dieses Formulars beträgt 10 Monate ab dem Folgemonat der Frist zur Übermittlung der Information und läuft mithin im November 2017 ab.

In vor dem 1. Januar 2016 begonnenen Steuerperioden, enthielt das Formular zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung (Modell 200) inhaltlich Informationstabellen von Personen oder verbundenen Unternehmen und Informationen im Zusammenhang mit Transaktionen und Situationen, die sich auf Länder oder Gebiete beziehen, welche als Steueroasen qualifiziert wurden.

Für die Steuerperioden, welche ab dem 1. Januar 2016 beginnen, sind nun mit dem neuen Formular Körperschaftsteuer Spanien 232 folgende Informationen zu übermitteln:

a) Verpflichtet sind:

1. In Bezug auf die Information über die Geschäfte mit Personen oder verbundenen Unternehmen sind die Körperschaftsteuerpflichtigen, welche die folgenden Geschäfte mit Personen oder verbundenen Unternehmen durchführen:
– mit der gleichen Person oder dem gleichen verbundenen Unternehmen, sofern der Betrag der Gegenleistung der Gesamtheit der Transaktionen der Steuerperiode über 250.000 €, entsprechend dem Marktwert, überschreitet.
– Spezifische Operationen, sofern der Gesamtbetrag von jeder Transaktion dieses Typs in der Steuerperiode 100.000 € übersteigt.

2. Bezüglich der Informationen über die Transaktionen und Situationen in Verbindung mit Ländern oder Gebieten, welche als Steueroasen eingestuft sind, Steuerpflichtige die Transaktionen verwirklichen oder über Werte in den genannten Ländern und Gebieten verfügen, unbeschadet Höhe.

b) Die Frist der Vorlage der Erklärung läuft im Laufe des Folgemonats der zehn der Steuerperiode nachfolgenden Monate, auf welche sich die zu liefernde Information bezieht ab. Wenn also die Steuerperiode mit dem Kalenderjahr zusammenfällt ist der Zeitraum November.

c) In Bezug auf den Inhalt wird eine detaillierte Aufstellung der anzugebenden Information detailliert festgelegt, wobei je nach Art der Operation zu differenzieren ist:
mit Personen oder verbundenen Unternehmen; mit Personen oder verbundenen Unternehmen im Falle der Anwendung der Verminderung von Erträgen aus bestimmten immateriellen Vermögenswerten; und bzgl. Ländern oder Gebieten, welche als Steueroasen eingestuft sind.

Im Zusammenhang mit den Personen oder verbundenen Unternehmen wird bestimmt, dass neben der im Einzelnen anzugebenden Information die Eingangs- oder Zahlungsvorgänge separat angegeben werden müssen, ohne dass diese untereinander verrechnet werden können, auch wenn sie dem selben Konzept entspringen. Ebenso sind in unterschiedlichen Zeilen Transaktionen gleicher Art, welche mit der gleichen Person oder Körperschaft durchgeführt wurden, anzugeben, sofern verschiedene Bewertungsmethoden verwendet werden.

©2017 Verfasser Neues Formular Körperschaftsteuer Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

13. November 2017 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Gesellschaftsrecht Spanien, Steuerrecht Spanien | Kommentare deaktiviert für Neues Steuerformular Körperschaftsteuererklärung – Information über verbundene Operationen und Steueroasen