Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Steuern Spanien 2014 – Reform des spanischen Steuersystems

Steuern Spanien 2014 - Reform des spanischen Steuersystems

Steuern Spanien 2014: Im Laufe des Jahres soll eine große Steuerreform angegangen werden, die nicht etwa nur den Steuerzustand vor 2012 wieder herstellen, sondern vielmehr eine völlige Neuerung des Steuersystems zur Folge haben soll. Passend zum Wahljahr 2015 sollen dann nicht nur Lohn- und Einkommensteuer gesenkt werden, sondern insbesondere auch die Körperschaftsteuer. Letztere beträgt aktuell bei Großunternehmen 30 Prozent, bei kleinen und mittleren 25 Prozent.

Bei Amtsantritt des aktuellen spanische Regierungspräsidenten Mariano Rajoy im Dezember 2011 erklärte dieser noch, dass er Steuern senken werde. Im Hinblick auf das krisenbedingte Haushaltsdefizit erfolgten dann tatsächlich in 2012 und 2013 erhebliche Steuererhöhungen und eine Vielzahl anderer steuerlicher Maßnahmen.

Zum Zwecke des Entwurfs dieser Steuerreform wurde seitens des spanischen Finanzministeriums ein Expertenausschuss eingesetzt, der unter dem Namen seines Vorsitzenden als „informe Lagarés“ nun veröffentlicht wurde und seitdem heftig diskutiert wird. Der Bericht enthält auf über 400 Seiten 125 Vorschläge für Änderungen und 270 Steuerreformen.

Die Reform hat vier wesentliche Ziele: die Haushaltskonsolidierung, Herbeiführung eines besseren Wirtschaftswachstums und einer höheren Beschäftigungsrate, zum Zwecke der Konjunkturverbesserung, Einführung einer gerechteren Besteuerung und Entlastung der Familien. Gleichzeitig wird auch nach den Maßnahmen von 2012 und 2013 ein besonders hoher Wert auf den Kampf gegen Steuerbetrug gelegt, um denjenigen die Steuern zahlen, Gerechtigkeit zu zollen.

Der Expertenausschuss schlägt eine erhebliche Senkung der Einkommensteuer vor, da diese die Wirtschaft antreibe, eine Körperschaftsteuer, die helfe, spanische Unternehmen zu rekapitalisieren, eine Reform der Umsatzsteuer, die den Konsum anregen solle, Veränderungen, die dem Umweltschutz dienen und die dazu führen sollen, dass insbesondere diejenigen zahlen müssen, die die Umwelt verschmutzen, eine Reform, mit der der Steuerbetrug bekämpft wird und die Beiträge zur Sozialversicherung reduziert werden, um Arbeitsplätze zu schaffen.

Lagares erklärte, die Vorschläge, die das Dokument enthalte, basierten ihrerseits auf Empfehlungen der Experten der Europäischen Kommission, des Internationalen Währungsfonds und der OECD, mit deren Delegierten verschiedene Treffen stattgefunden haben. Befolge man diese Vorschläge, so der Professor, würde dies zu einer zusätzlichen Steigerung des BIP um 0,5 % führen.

STEUERN SPANIEN 2014 – INHALT DES DOKUMENTS:

– Verringerung des Spitzensteuersatzes von 52 % auf 50 % und einen Eingangssteuersatz von 24,7 %

– Reduzierung von im Ausland erzielten Gewinnen und von Steuervergünstigungen für Unternehmen  bei Investitionen in Forschung und Entwicklung

– eine Mehrwertsteuer von 10 % nur noch für Wohnraum, Transport und Hostellerie

– Abschaffung der Vermögensteuer

– Abschaffung von bestimmten Steuerermäßigungen für Erbschaft und Schenkungen einerseits, wie Erhöhung von Freibeträgen andererseits. Die Gesetzgebungskompetenzen der autonomen Gemeinschaften sollen, insbesondere Steuererleichterung der Höhe nach betreffend, begrenzt werden.

Ausdrücklich festgestellt wird insoweit, dass die Diskriminierung der beschränkt Steuerpflichtigen (Nicht-Residenten) abgeschafft werden muss.

– Erhöhung der Sozialbeiträge des Arbeitnehmers, Senkung der des Arbeitgebers

– Anhebung der Steuern auf Strom

– u.a. Spediteure sollen Steuern für verursachte Umweltverschmutzung zahlen

– Abschaffung der Steuern für Supermärkte

– allmähliche Abschaffung der Steuer für Vermögensübertragungen

– höhere Zuzahlungen für Dienstleistungen und Dezentralisierung von speziellen Steuern

– Abschaffung der Steuer auf Bankeinlagen

– Gleichstellung von Diesel und Benzin

– Steuererstattungen bezüglich der Sozialversicherung für Unternehmen die keine  Entlassungen vornehmen

– Senkung der Beitragsleistung zur Sozialversicherung um 3 Prozentpunkte

 

©2014 Verfasser Steuern Spanien 2014:  Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

14. April 2014 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , | Schreibe einen Kommentar