Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

System zur sofortigen Informationsübermittlung der Umsatzsteuerregistrierung von Rechnungen (SII)

System zur sofortigen Informationsübermittlung der Umsatzsteuerregistrierung von Rechnungen (SII)

Umsatzsteuer Spanien 2017: Im 3. Quartal des Jahres 2017 führt das spanische Finanzamt ein neues System zur sofortigen Informationsübermittlung (SUMINISTRO INMEDIATO DE INFORMACION, SII) umsatzsteuerlicher Informationen für bestimmte Unternehmen ein. Diesem neuen System unterliegen demnach:

  • So genannte „Große Unternehmen“ (Grandes Empresas) mit Jahresumsätzen über 6.000.000 Euro
  • Unternehmensgruppen (zum Zwecke der Umsatzsteuer, sogenannte „Grupos de IVA“)
  • Unternehmen die im Register für monatliche Umsatzsteuererstattung eingetragen sind (REDEME, Registro de Devolución Mensual del IVA)

Mit diesem „SII“ genannten neuen System, mit welchem nun die Umsatzsteuerregisterbücher auf telematischem Wege über den elektronischen Sitz des spanischen Finanzamtes (Sede Electrónica de la Agencia Tributaria) sehr zeitnahe nach Rechnungsausstellung aktualisiert werden, wird eine bessere Kontrolle der Umsatzsteuerverpflichtungen und der Steuerpflichtigen Unternehmen selbst angestrebt.

Es geht bei dieser neuen Verpflichtung mithin nicht um die Übermittlung einzelner Rechnungen durch die steuerpflichtigen Unternehmen, sondern der Auszüge der Bücher, in welchen diese die umsatzsteuerrelevanten Bewegungen registrieren. Die Register der ausgehenden wie auch der eingehenden Rechnungen sind mit einer Frist von 4 Tagen (8 Tage zur Einführung im Geschäftsjahr 2017) telematisch an das spanische Finanzamt zu übermitteln. Nachdem bereits vor geraumer Zeit die spanischen Steuer- wie auch die Sozialversicherungsbehörden auf elektronische Verfahrensweisen umgestellt haben, ist diese Maßnahme ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Behörden und zur Schaffung besserer Kontrollmaßnahmen. Bereits im Jahre 2011 wurde die Verpflichtung den Finanzbehörden ein so genanntes elektronisches Postfach zum Zwecke der ausschließlichen Zustellung zur Verfügung zu stellen, an welche dem Steuerpflichtigen telematisch Benachrichtigungen an ein elektronisches Postfach übersendet werden. Ab 2013 sind die Geschäftsbücher in Spanien ebenso auf elektronischem Wege und in digitaler Form innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister einzureichen.

Wenn auch das neue System SII zur Umsatzsteuer Spanien 2017 erst am 1.7. des Jahres in Kraft tritt, so entfaltet es seine Wirkungen bereits ab 1.1.2017, so dass schon von Jahresbeginn an entsprechend gehandelt werden sollte.

 

©2017 Verfasser Umsatzsteuer Spanien 2017: F. Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für  Steuerrecht

 

03. Februar 2017 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , , | Kommentare deaktiviert für System zur sofortigen Informationsübermittlung der Umsatzsteuerregistrierung von Rechnungen (SII)