Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Spanien Gibraltar Steuern

Spanien Gibraltar Steuern

Seit Beginn des Steuerjahres 2013 hat die spanische Steuerverwaltungsbehörde in 19 Fällen Steuerinformationen von Gibraltar angefordert. Obgleich einige der Daten bis September 2013 hätten übermittelt werden sollen, ist das Finanzamt Gibraltars dem nicht nachgekommen. Das Finanzministerium behält sich die Möglichkeit einer Klage vor dem europäischen Gerichtshof vor, sofern Gibraltar die geforderten Steuerdaten nicht im Laufe des Jahres herausgibt. Spanien rügt dabei die Nichtbefolgung einer europäischen Gemeinschaftsvorschrift. Der Kurzbeitrag „Spanien Gibraltar Steuern“ erläutert den Status Gibraltars in der EU und das Verhältnis zu Spanien.

Gibraltar genießt innerhalb der europäischen Union einen besonderen Status. Zwar als Teil der EU angesehen, unterliegt es dabei aber diversen speziellen Regelungen. So findet etwa das gemeinsame Mehrwertsteuersystem der EU dort keine Anwendung.

Körperschaftsteuer entsteht iHv. von 10 Prozent – gegenüber 25 % in Spanien oder 24 % in England – allerdings nur auf in Gibraltar entfaltete Tätigkeiten. In Gibraltar ansässige natürliche Personen zahlen einen Höchststeuerbetrag von umgerechnet ca. 35.000 Euro. Ansässigkeit liegt dabei, höchst ungewöhnlich, bei einem Mindestaufenthalt von 1 Monat pro Jahr vor.

Aufgrund eines Abkommens welches im Rahmen des G-20-Gipfeltreffens 2009 in London geschlossen worden war, steht Gibraltar auf der Liste der sogenannten „kooperativen Steuerparadiese“. Nach diesem Abkommen dürfen Steuerparadiese ihr Steuersystem beibehalten und werden nicht verpflichtet Veränderungen vorzunehmen, sofern sie sich gegenüber anderen Ländern im Rahmen von Steuerermittlungsverfahren kooperativ zeigen.

Im Jahre 2010 unterzeichnete Gibraltar Abkommen über eine steuerliche Kooperation mit 18 verschiedenen Ländern, so z.B. Deutschland. Spanien war allerdings nicht unter diesen Ländern. Spanien unterzeichnete lediglich mit Großbritannien ein Protokoll über eine Zusammenarbeit, u. a. über Flugverkehr und Telefonwesen, nicht aber direkt mit Gibraltar, um dessen Souveränität nicht anzuerkennen.

Dennoch hat das spanische Finanzministerium nun erstmals Steuerdaten von Gibraltar auf Grundlage einer EU – Richtlinie über die verbesserte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich Steuern angefordert.

Diese Forderung ist Bestandteil des laufenden Konflikt zwischen England und Spanien, welches die Rückgabe Gibraltars fordert.

In den letzten Jahren war es vielfach zu Auseinandersetzungen und Diskussionen gekommen, wie bspw. aufgrund geplanter Besuche des englischen Königshauses oder Ankern von atombetriebenen Schiffen der Royal Navy in Gibraltar.

Der letzte größere Konflikt der Dauerfehde stammte aus Juli des Jahres als die Regierung Gibraltars Betonklötze im Meer versenken ließ um den Fischfang mit Schleppnetzen zu verhindern. Betroffen waren davon vor allem spanische Fischer, welchen „die Überfischung des Mittelmeeres“ unterbunden werden sollte. Die spanische Regierung konterte mit schärferen Grenzkontrollen, u. a. wegen Zigarettenschmuggels. Die britische Regierung rief daraufhin die EU-Kommission an, welche allerdings Spanien insoweit Recht gab, als dass sie Engpässe an der Grenze nicht auf schikanöses Verhalten der Spanier, sondern vielmehr auf die tatsächliche Situation der Zufahrt schob. Gleichzeitig mahnte sie die Parteien zur Kooperation und fordert von der britischen Regierung ein Vorgehen gegen den Schmuggel.

In dieser Woche sandte nun die spanische Regierung ein Forschungsschiff in die Gewässer von Gibraltar welches sich dem Hafen bis auf 250 Meter näherte, um „mögliche Umweltschäden durch das Versenken der Betonklötze“ im Juli des Jahres festzustellen.

Die „Gibraltarfrage“ wird seit Langem zwischen Spanien und Großbritannien diskutiert. Beide Parteien stützen sich dabei auf den Vertrag von Utrecht vom 13.07.1713, wobei Spanien von einer Konzession ausgeht, die Briten aber eine Zession Gibraltars als erfolgt und mithin die Halbinsel als Überseegebiet der britischen Krone, eine Kronkolonie, ansehen.

Gibraltar gilt aus oben genannten Gründen als Steueroase für Ausländer und ist den spanischen Steuerbehörden traditionell, ebenso wie Andorra, ein Dorn im Auge. Gibraltar lockt mit extrem niedrigen Steuersätzen, wenig Bürokratie und einem gut durchorganisierten, für die kleine Halbinsel von 6 km2 völlig überdimensionierten Finanzsektor, günstigen Schiffsregistrierungen und aufgrund niedriger Spritpreise günstiger Betankungen sowie kaum vergleichbaren Regelungen für Glücksspielorganisationen. Mehr als 80.000 Briefkastenfirmen sollen angesiedelt sein.

©2013 Verfasser Spanien Gibraltar Steuern: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

22. November 2013 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU, Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , , , | Schreibe einen Kommentar