Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Spanien – Legalisierung (Regularisierung) von Migranten 2026

Legalisierung Spanien

Die spanische Regierung bereitet seit mehreren Monaten eine außerordentliche Regularisierung (Legalisierung) von Migrantinnen und Migranten in irregulärer Situation vor, die zu den größten Maßnahmen dieser Art in den letzten Jahrzehnten zählen dürfte. Nach aktuellen Schätzungen könnten zwischen 500.000 und bis zu rund einer Million Menschen von der Regelung profitieren, wobei viele bereits seit längerer Zeit im Land leben und faktisch in den Arbeitsmarkt integriert sind.

Rechtlich basiert die neue Maßnahme auf einer Reform des Ausländerrechts („Reglamento de Extranjería“), die durch ein königliches Dekret („Real Decreto“) umgesetzt wird. Der entsprechende Prozess wurde bereits im Januar 2026 vom Ministerrat eingeleitet. Am 18. Februar 2026 wurde der zweite Entwurf des Real Decreto vorgestellt, der vorsah, das Ausländerreglement (RD 1155/2024) zu ändern, um eine außerordentliche Regularisierung von Ausländerinnen und Ausländern in Spanien zu ermöglichen.

Das heute im spanischen Staatsanzeiger („BOE“) vom 15. April 2026 veröffentlichte Königliche Dekret 316/2026 vom 14. April ändert das Königliche Dekret 1155/2024 vom 19. November, mit dem die Durchführungsverordnung zum Organgesetz 4/2000 über die Rechte und Freiheiten von Ausländerinnen und Ausländern in Spanien sowie deren soziale Integration (Ausländergesetzgebung) erlassen wurde.

Die Reform nimmt verschiedene Anpassungen an einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung vor und führt zudem zwei neue Arten befristeter Aufenthaltserlaubnisse aus außergewöhnlichen Gründen ein. Diese stehen im Einklang mit Artikel 31 Absatz 3 des Organgesetzes 4/2000, der solche Sonderregelungen ausdrücklich vorsieht.

Nach der Schlussbestimmung tritt das Königliche Dekret am Tag nach seiner Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger in Kraft, also am 16. April 2026.

Inhaltlich sah bereits der Entwurf zwei zentrale Zugangswege zur Regularisierung bzw. Legalisierung von Migranten vor, darunter insbesondere eine Sonderregelung für Asylsuchende sowie eine allgemeine Aufenthaltserlaubnis aus außergewöhnlichen Gründen. Voraussetzung ist in der Regel, dass sich die Betroffenen bereits vor dem 1. Januar 2026 in Spanien aufgehalten haben, eine Mindestaufenthaltsdauer von etwa fünf Monaten nachweisen können und keine relevanten Vorstrafen vorliegen.

Der Begriff der Regularisierung bedeutet in dem Zusammenhang, dass eine Person ohne gültigen Aufenthaltsstatus unter bestimmten Voraussetzungen einen legalen Status erhält. Es handelt sich nicht um eine weniger strikt an individuelle Voraussetzungen gebundene (Massen-) Legalisierung von Migranten, sondern um individuelle Einzelfallprüfungen. Der ursprüngliche irreguläre Aufenthalt wird nicht „rückwirkend legitimiert“, sondern nur für die Zukunft legalisiert.

Das Verfahren soll bewusst zeitlich stark begrenzt sein; Anträge können nur zwischen April und dem 30. Juni 2026 gestellt werden.

Bereits die Zulassung des Antrags kann eine vorläufige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auslösen, wodurch die Betroffenen unmittelbaren Zugang zum spanischen Arbeitsmarkt erhalten.

Parallel dazu hat die Regierung auch organisatorische Maßnahmen ergriffen, um die erwartete hohe Zahl an Verfahren zu bewältigen. So wurde im Staatsanzeiger bereits eine Verwaltungsvereinbarung verlängert, die eine effizientere und teilweise automatisierte Bearbeitung von Ausländerakten ermöglichen soll. Hintergrund ist die Prognose von Hunderttausenden von Anträgen, die innerhalb weniger Monate eingehen könnten.

Politisch wird die Maßnahme von Regierungsvertretern als Beitrag zur sozialen Kohäsion und wirtschaftlichen Integration dargestellt. Sie argumentieren, dass viele der Betroffenen bereits arbeiten – häufig jedoch informell – und durch die Regularisierung in legale Beschäftigungsverhältnisse überführt werden können.

Gleichzeitig weisen Fachleute darauf hin, dass solche Programme auch strukturelle Defizite des bestehenden Systems offenlegen. Wiederkehrende Regularisierungen gelten als Hinweis darauf, dass die regulären Zugangswege zum Aufenthaltsrecht nicht ausreichend funktionieren und zu bürokratisch sind.

Ein zentraler Diskussionspunkt betrifft zudem die praktische Umsetzung. Behörden und Beratungsstellen könnten durch die hohe Nachfrage überlastet werden. In diesem Zusammenhang haben Anwaltskammern und Fachverbände die Bedeutung qualifizierter rechtlicher Unterstützung betont. Sie sehen die Gefahr, dass ohne ausreichende Beratung Fehler bei der Antragstellung entstehen oder Fristen versäumt werden. Gleichzeitig wird kritisiert, dass die vorhandenen Ressourcen, etwa in kommunalen Beratungsstellen, teilweise nicht ausgebaut, sondern, wie im Falle von Valencia, sogar reduziert wurden, was die Situation zusätzlich verschärfen könnte.

Auch rechtliche Detailfragen sind noch nicht abschließend geklärt, etwa im Umgang mit Vorstrafen oder bei der Bewertung der öffentlichen Sicherheit. Juristen warnen hier vor unklaren Rechtsbegriffen und möglichen Ermessensspielräumen der Behörden, die zu uneinheitlichen Entscheidungen führen könnten.

Insgesamt handelt es sich um eine politisch wie administrativ anspruchsvolle Maßnahme, die einerseits Hunderttausenden Menschen die Möglichkeit eines legalen Aufenthalts eröffnet und deren soziale und wirtschaftliche Integration verbessert. Andererseits stellt sie hohe Anforderungen an Verwaltung, Rechtssystem und Beratungsstrukturen und verdeutlicht zugleich grundlegende Herausforderungen der spanischen Migrationspolitik.

Es stellt sich die Frage, ob die geplante außerordentliche Regularisierung von Drittstaatsangehörigen in Spanien mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Nach geltendem EU-Recht liegt die Entscheidung über die Erteilung von Aufenthaltstiteln grundsätzlich in der Kompetenz der Mitgliedstaaten. Weder die unionsrechtlichen Vorgaben des Aufenthaltsrechts noch die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG verpflichten zur zwangsweisen Rückführung in jedem Einzelfall. Vielmehr erlaubt Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie ausdrücklich, aus humanitären oder sonstigen Gründen einen Aufenthaltstitel zu erteilen.

Die Maßnahme ist mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen vereinbar, sofern die erteilten Aufenthaltstitel keine unionsweite Aufenthaltsberechtigung vermitteln. Die Regularisierung wirkt daher grundsätzlich nur im Hoheitsgebiet Spaniens.

Die unionsrechtlichen Grenzen ergeben sich insbesondere aus:

  • der Pflicht zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit,
  • der Beachtung des Schengen-Systems (insb. Verhinderung unkontrollierter Sekundärmigration),
  • sowie der loyalen Zusammenarbeit gemäß Art. 4 Abs. 3 EUV.

Solange diese Anforderungen eingehalten werden, besteht kein unionsrechtliches Verbot einer groß angelegten Regularisierung.

Die Maßnahme ist also europarechtlich zulässig, unterliegt jedoch praktischen und politischen Einschränkungen im Rahmen des Schengen-Systems.

Fazit Regularisierung (Legalisierung) von Migranten 2026

Rein rechtlich sind solche Entscheidungen durchsetzbar. Die spanische Regierung kann über ein „Real Decreto“ eine außerordentliche Regularisierung einführen. Solche Programme gab es schon mehrfach in Spanien (z. B. 2005, 2012, 2020). Voraussetzung ist die Zustimmung des Ministerrats.
Innenpolitisch ist der Sachverhalt komplex und umstritten. Die Regierungsparteien befürworten sie als sozial- und integrationspolitisch sinnvoll, die Opposition kritisiert sie als „Anreiz für illegale Migration“. Die politischen Spannungen könnten gesetzliche Änderungen oder Budgetkürzungen verzögern. Innenpolitisch müssen regionale Regierungen und Kommunen eingebunden werden, da sie die Verwaltungsstellen stellen, die Anträge prüfen, etc.
Die bürokratische Kapazitäten sind höchst kritisch, denn Hunderttausende von Anträgen müssen in wenigen Monaten bearbeitet werden. In vielen Städten werden ausreichend Rechtsanwälte, Sachbearbeiter und Ressourcen fehlen, um die Anträge fristgerecht zu bearbeiten. Der Erfolg hängt stark von Verwaltungsressourcen und der Akzeptanz in der Bevölkerung ab.
Langfristige Auswirkungen sind u. a. eine bessere Absicherung der neu regularisierten Migranten im Rahmen der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und einer Erhöhung der Einnahmen der Sozialversicherung durch offiziell angemeldete Arbeitskräfte mit ordentlichem Arbeitsvertrag.

©2026 Verfasser Legalisierung von Migranten Spanien 2026: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

15. April 2026 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Berichte aus Spanien u. EU | Schlagwörter: , , | Kommentare deaktiviert für Spanien – Legalisierung (Regularisierung) von Migranten 2026