Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Sozialversicherung Spanien 2024

Sozialversicherung Spanien

Die Bearbeitung Sozialversicherung Spanien 2024 erläutert zu den Bemessungsgrundlagen der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im aktuellen Jahr.

Grds gilt dass die Sozialversicherungsbeiträge in Spanien insgesamt niedriger als in Deutschland sind. Allerdings ist der Arbeitgeberanteil in Spanien etwas höher als in Deutschland.

Der Arbeitnehmeranteil ist in Spanien erheblich niedriger, relativiert sich aber auf Seiten des Arbeitnehmers durch grundsätzlich höhere Lohnsteuern und fehlende Freibeträge. Lediglich bei Inanspruchnahme steuerlicher Sonderregeln im Falle einer Entsendung und bei höherem Arbeitseinkommen ist die Gesamtbelastung der Steuern und Sozialversicherung in Spanien für den Arbeitnehmer niedriger als in Deutschland.

Mit Veröffentlichung der Verordnung PJC/51/2024 vom 29. Januar im spanischen Staatsanzeiger (BOE), werden die gesetzlichen Bestimmungen über die Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosigkeit, den Arbeitslosenschutz, den Lohngarantiefonds und die Berufsausbildung für das Haushaltsjahr 2024 ausgeführt.

Demgemäß soll die Mindestbemessungsgrundlage wie im Jahr 2023 bis zur Veröffentlichung des neuen Mindestdurchschnittslohns (Salario minimo intraprofesional“, SMI) beibehalten werden.
Die Höchstbemessungsgrundlagen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr.

Beitragsgrundlagen und -sätze der Sozialversicherung in Spanien im Jahr 2024.

Der neue branchenübergreifende Mindestlohn wurde auf 1.134 Euro festgesetzt. Es bleibt die Veröffentlichung der Änderungen der Mindestbeitragsgrundlagen im spanischen Staatsanzeiger („Boletín oficial del Estado“, BOE) abzuwarten.  Daraus errechnet sich ein Anstieg von 54 % seit dem Jahr 2018.

Gemäß königlichem Dekret RD 8/2023 ist die Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlagen an den SMI gekoppelt. Die prozentuale Erhöhung errechnet sich aus dem Anstieg des SMI zuzüglich eines Sechstels dieses Anstiegs.

Da der SMI 2024 um 5% auf 1.134 Euro pro Monat gestiegen ist, führt dies zu einer Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage, die nach der Erhöhung des SMI und Veröffentlichung im Staatsanzeiger bei 1.323 Euro pro Monat liegen sollte.

Die Höchstbeitragsgrundlage steigt um 5 % und steigt von 4.495,50 Euro auf 4.720,50 Euro pro Monat.

Dies sind die Beitragsgrundlagen und -sätze der Sozialversicherung im Jahr 2024.

©2024 Verfasser Sozialversicherung Spanien 2024: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

11. April 2024 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Arbeitsrecht Spanien, Sozialversicherungsrecht Spanien | Schlagwörter: , , , , | Kommentare deaktiviert für Sozialversicherung Spanien 2024