Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Sozialversicherung Spanien 2023

Sozialversicherung Spanien

Die Bearbeitung Sozialversicherung Spanien 2023 erläutert die Unterschiede, den Umfang und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im aktuellen Jahr.

Die an die spanische Sozialversicherung zu zahlenden Beträge, die so genannten Beiträge, spanisch „cuotas“, werden berechnet, indem der Prozentsatz oder Beitragssatz für jedes abgedeckte Ereignis auf die Beitragsgrundlage des Arbeitnehmers angewendet wird.

Die Beitragsgrundlage wiederum wird auf die Weise berechnet, indem zu dem monatlichen Entgelt, auf das der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit Anspruch hat oder das er, falls die tatsächlich vom Arbeitgeber erhaltenen Vergütungen höher sind, zu diesen, der anteilige Betrag der Sonderzahlungen und sonstigen Zahlungen, die in mehr als einem Monat fällig werden oder nicht regelmäßig wiederkehrend sind und im Laufe des Geschäftsjahres gezahlt werden, addiert wird.

Die monatliche Beitragsbemessungsgrundlage für das Jahr 2023 für Arbeitsunfälle (Accidentes de Trabajo (AT)) und Berufskrankheiten (Enfermedades Profesionales (EP)) bewegt sich innerhalb der Grenzen einer Mindestbemessungsgrndlage von 1.260,00 Euro und einem auf 4.495,50 Euro gedeckelten Maximalgehalt.

Die Bemessungsgrundlage für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird auch für die Berechnung der Beiträge für Arbeitslosigkeit, Lohngarantiefond und Berufsausbildung verwendet.

Normale Erkrankungen fallen unter “contingencias comunes” für welche das Unternehmen Beiträge iHv. 23,60 % und Angestellte von 4,70 %, mithin insgesamt 28,30 % des vorgenannten Betrages entrichten. Neben den Krankmeldungen wegen allgemeiner Krankheit oder aufgrund eines nicht beruflich verursachten Unfalls sind hiervon gedeckt:

    Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub

    Risiko während der Schwangerschaft

    Ruhestand

    Leistungen bei Tod und für Hinterbliebene, sofern der Tod nicht auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.

Die restlichen Beiträge an die Sozialversicherung die abhängig von der Art des Arbeitsvertrages (Vollzeit oder Teilzeit) zwischen 7,95 und 9,20 % betragen und entsprechend zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden, entfallen auf die Konzepte der Arbeitslosigkeit, Lohnausfallfond und Berufsfortbildung.

Die vorgenannten Beiträge und Prozentzahlen betreffen allgemeine Situationen. Von diesen gibt und gab es Ausnahmen durch bestimmte gesetzliche Maßnahmen wie z.B. in diesem Jahr für duale Ausbildungsverträge oder in früheren Jahren, bspw. Pauschalsätze zur Förderung der Beschäftigung.

©2023 Verfasser Sozialversicherung Spanien 2023: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

10. August 2023 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Sozialversicherungsrecht Spanien | Schlagwörter: , | Kommentare deaktiviert für Sozialversicherung Spanien 2023