Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Steuern Kanarische Inseln – Fristablauf zur Eintragung von Unternehmen zum Jahresende 2013

Steuern Kanarische Inseln – Fristablauf zur Eintragung von Unternehmen zum Jahresende 2013

Die vorliegende Bearbeitung Steuern kanarische Inseln erläutert die Grundlagen der Steuersonderzone ZEC

Was ist die ZEC?

Die „Zona Especial Canaria“ (ZEC) wurde mit dem Gesetz 19/1994 vom 6.7. gegründet. Es handelt sich um eine Zone niedriger Besteuerung, die das Ziel verfolgt, die Leistungsfähigkeit der Inselgruppe zu erweitern und zu diversifizieren. Die ZEC stellt somit ein wirtschaftliches Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Inselgruppe dar. Die ZEC wurde im Jahre 2000 von der Europäischen Kommission autorisiert und anschließend von der spanischen Regierung umgesetzt. Momentan gilt eine Geltungsdauer bis zum 31.12.2019, wobei die Europäische Kommission die Verlängerung genehmigen kann. Ungeachtet dessen ist die zeitliche Grenze für die Eintragung von Unternehmen in das offizielle Register der Kanarischen Inseln für Körperschaften (ROEZEC) allerdings auf das Datum des 31.12.2013 beschränkt.

 Steuern kanarische Inseln – Vorteile der ZEC?

1. Die der ZEC angehörigen Unternehmen sind zwar der spanischen Körperschaftsteuer unterworfen, jedoch einem reduzierten Steuersatz von 4 % (wohingegen dieser für große Unternehmen in Spanien bei 30% und für kleine Unternehmen bei 25 % liegt)

2.  Zinsen und alle weiteren Einkünfte durch Drittabtretung eigenen Kapitals als auch Vermögensgewinne von beweglichen Gütern, die Ansässige mit oder ohne ständige Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten, sind von der Einkommensteuer der Nicht-Residenten (IRNR) auszunehmen.

3. Von der Einkommensteuer der (beschränkt Steuerpflichtigen) Nicht-Residenten sind ebenso die von Tochtergesellschaften mit Sitz auf den Kanarischen Inseln ausgeschütteten Dividenden an ihre Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat auszunehmen.

4. Die Unternehmen in der ZEC müssen keine Grunderwerbsteuer (ITPAJD) bezahlen.

5. Des Weiteren muss keine kanarische Mehrwertsteuer (IGIC), die der spanischen Mehrwertsteuer (IVA) ähnelt, für die Übergabe von Gütern und Dienstleistungen zwischen Körperschaften der ZEC unter sich und die Gütereinfuhr gezahlt werden.

Welche Voraussetzungen muss ein der ZEC unterworfenes Unternehmen erfüllen?

1. Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Sitz und tatsächlicher Anschrift auf den Kanaren handeln.

2. Das Unternehmen muss in dem offiziellen Register der Kanarischen Inseln für Körperschaften (ROEZEC) eingeschrieben sein.

3. Zumindest einer der Geschäftsführer des Unternehmens muss auf den Kanarischen Inseln ansässig sein.

4. Der Unternehmergegenstand, welcher auch wirtschaftliche Tätigkeiten umfassen soll, muss sich in dem geografischen Raum der Kanaren verwirklichen.

5. Das Unternehmen muss in den ersten zwei Jahren ab Genehmigung Investitionen in bewegliches oder unbewegliches Anlagevermögen vornehmen, welche die Wirtschaftsaktivität der Körperschaft von mindestens 50.000 € auf den Inseln El Hierro, Fuerteventura La Gomera, Lanzarote und La Palma oder 100.000 € auf den Inseln Gran Canaria und Teneriffa umfasst.

6. Es sind in den ersten sechs Monaten nach Genehmigung Arbeitsstellen in dem kanarischen Gebiet zu schaffen und diese auch durchschnittlich in den Jahren der Zugehörigkeit zu der ZEC aufrechtzuerhalten. Das Minimum auf Gran Canaria und Teneriffa sind 5 Angestellte, während es auf den anderen Inseln drei sind.

7. Es ist ein deskriptiver Geschäftsbericht über die zu entwickelnden Wirtschaftstätigkeiten einzureichen, welcher für die Solvenz, die Effektivität, die internationale Konkurrenzfähigkeit und den wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsbeitrag der Kanarischen Inseln bürgt.

Die Gemeinschaft der ZEC

Die Gemeinschaft der ZEC ist ein Organ zwischen der spanischen Staatsregierung und den Kanarischen Inseln. Es handelt sich um ein öffentliches Organ mit Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen, welches dem Finanzministerium zugeteilt ist.

Die Gemeinschaft der ZEC überwacht und berät die der ZEC angehörigen Unternehmen und vereinfacht so die notwendigen Dienste für eine adäquate Funktionsweise des Gebietes. Außerdem ist die Gemeinschaft der ZEC für das offizielle Register der Kanarischen Inseln für Körperschaften (ROEZEC) verantwortlich. Sie leitet das Verfahren der Genehmigungserteilung und die spätere Einschreibung der Unternehmen.

Die Gemeinschaft der ZEC hat für die Öffentlichkeit zugängliche Ämter auf Teneriffa und Gran Canaria.

 

©2013 Verfasser Steuern kanarische Inseln – ZEC: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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30. Juli 2013 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , , , | 3 Kommentare

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