Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Mbappé-Gesetz 

Steuer Spanien 2022

Der Name der steuerlichen Sonderregelung spielt auf den französischen Fußballer Kylian Mbappé an, dessen Wechsel zu Real Madrid zur Zeit der Gesetzesinitiative kursierte.
Ebenso wenig aber wie das „Beckham-Gesetz“ im Jahr 2003 auf staatlicher Ebene geschaffen wurde, um den englischen Fußballer David Beckham zu motivieren nach Spanien zu wechseln, wurde die autonome Gesetzgebung zum Jahresende 2024 geändert, um Madrid als steuerlich attraktiven Standort für Mbappé interessant zu machen. Beide waren allerdings eine der zeitlich ersten Begünstigten der jeweiligen Regelung, so dass diesen der Volksmund ihren Namen gab.

Die Gebietsautonomie („Comunidad Autónoma“) Madrid hat mit dem landläufig Mbappé-Gesetz genannten Gesetz 4/2024 vom 20.11.2024 (Ley 4/2024) ein steuerliches Sonderregime geschaffen, um vermögende Neu-Residenten und Investoren anzuziehen.

Ziel ist es, Madrid als attraktiven Standort für Personen mit hohem Einkommen oder Kapitalanlagen zu positionieren, die zuvor in Spanien nicht steuerlich ansässig waren.

Das im Amtsblatt der Autonomen Gemeinschaft von Madrid („Boletín oficial de la Comunidad de Madrid“ – BOCM) veröffentlichte Gesetz, mit dem der konsolidierte Text der gesetzlichen Bestimmungen der „Comunidad de Madrid“ über die vom Staat übertragenen Steuern, genehmigt durch das Legislativdekret 1/2010 vom 21. Oktober des Regierungsausschusses, geändert wurde um eine Steuervergünstigung für Investitionen neuer Steuerpflichtiger aus dem Ausland im Bereich der Einkommensteuer (IRPF) einzuführen, bestimmt in seiner

„PRÄAMBEL
Die Comunidad de Madrid wendet seit zwei Jahrzehnten im Rahmen ihrer Kompetenzen eine fiskalische Politik an, die den steuerlichen Druck auf die Steuerpflichtigen reduziert.

Es hat sich gezeigt, dass diese fiskalische Politik größeres Wachstum, Wohlstand und Reichtum erzeugt, wie an den Wachstumszahlen, der Anziehung von Investitionen und dem Pro-Kopf-Einkommen in der Comunidad de Madrid ersichtlich ist. Dieses Ziel hat sich als vereinbar mit der Erfüllung der Haushaltsstabilitätsziele und der Aufrechterhaltung qualitativ hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen erwiesen.

Eine moderate, faire und wirtschaftlich aktivitätsfördernde Steuerpolitik in einem Kontext institutioneller Stabilität und wirtschaftlicher Freiheit erklärt weitgehend die Stärke der Comunidad de Madrid innerhalb der spanischen Wirtschaft.

Derzeit werden zwei von drei Euro, die als Investition aus dem Ausland nach Spanien kommen, in Projekte investiert, die in der Comunidad de Madrid umgesetzt werden. In der letzten Dekade hat sich der Investitionsfluss verdoppelt, mit einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von 9,7 %, fast zwei Prozentpunkte über dem spanischen Durchschnitt von 8 % jährlich.

In einem Kontext starker internationaler Wettbewerbsfähigkeit ist es wichtig, eine führende Position bei der Anziehung dieser Finanzströme zu halten und Anreize zu schaffen, um weiterhin Investitionen zu kanalisieren, die sich positiv auf die Comunidad de Madrid auswirken.

Zu diesem Zweck wird eine neue Steuervergünstigung eingeführt, die sich an Nicht-Residenten richtet, die ihren Wohnsitz in der Comunidad de Madrid begründen und Investitionen in Werte tätigen, welche die Überlassung von Eigenkapital an Dritte repräsentieren, sei es an organisierten Märkten gehandelt oder nicht, oder in Werte, die die Beteiligung an Eigenkapital jeder Art von Unternehmen repräsentieren, gehandelt oder nicht, an organisierten Märkten.

Durch diese Maßnahme wird die Ankunft neuer Investoren gefördert, die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt, neue Unternehmen begünstigt und das Wachstum bestehender Unternehmen gestärkt. So wird die Comunidad de Madrid als Zentrum für Investitionen, Unternehmen und Talent weiter gestärkt.“

Die Vergünstigungen des autonomen Gesetzes richten sich an Personen, die:

  • In den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren,
  • Ihren steuerlichen Wohnsitz in Madrid begründen und dort mindestens sechs Jahre beibehalten,
  • im Jahr des steuerlichen Zuzugs Investitionen in finanzielle Vermögenswerte tätigen, d.h. in Eigen- als auch in Drittmittel (Aktien, Beteiligungen, Investmentfonds, festverzinsliche oder alternative Erträge, Private Equity, Staatsanleihen etc.), gleich, ob in Spanien oder im Ausland, börsennotiert oder auch nicht. 

Nicht gefördert werden Immobilieninvestitionen oder Beteiligungen in bestimmten steuerlich begünstigten Unternehmen, die gegen die Bedingungen der Ley Mbappé verstoßen.

Steuerliche Wirkung

Die spanische Einkommensteuer (IRPF) besteht aus zwei Komponenten:

EbeneTarif
National / StaatlichEinheitlicher, progressiver Tarif; gilt für ganz Spanien
Regional / AutonomZusätzlicher progressiver Tarif der Comunidad Autónoma; variiert je nach Region

Das Mbappé-Gesetz

  • gewährt eine Vergünstigung bzw. Reduzierung des regionalen Einkommensteuersatzes in Madrid.
  • der staatliche Teil der IRPF bleibt allerdings unberührt.

Das Ergebnis ist eine Absenkung der Gesamtsteuerlast, abhängig von Höhe der Investitionen und Einhaltung der Bedingungen.

Die Steuerermäßigung beträgt 20 % der getätigten Investition. Sie wird in dem Jahr angewendet, in dem die Investition erfolgt, und kann den auf die Autonome Gemeinschaft Madrid entfallenden Anteil der Einkommenssteuer vollständig und unbegrenzt kompensieren. Diese regionale Steuerquote macht 50 % der gesamten Einkommensteuer aus, sowohl aus dem allgemeinen Teil der Bemessungsgrundlage (Einkünfte aus Arbeit, unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeiten, Immobilienerträge usw.) als auch aus dem Sparteil (Kapitalgewinne, Zinsen, Dividenden usw.).
Für die Anwendung der Steuerermäßigung gibt es nicht nur keine Obergrenze, falls die regionale Gesamtsteuer im Veranlagungszeitraum nicht ausreicht, kann der nicht genutzte Teil der Ermäßigung unter denselben Bedingungen auf die folgenden fünf Steuerjahre vorgetragen werden.

Beispiel (vereinfacht):

EinkommenNormaler RegionalanteilMit „Ley Mbappé“
Einkommen 300.000 €~10 % → 30.000 €Reduktion um 20 % auf investierten Betrag → effektiv 24.000 €
Steuerersparnis0 €6.000 €

Vorteile des „Mbappé-Gesetzes“

Die Regelung kann zu einer deutlichen Steuerersparnis für vermögende Zuzügler im Vergleich zu anderen Regionen Spaniens führen.
Sie ist attraktiv für Personen mit hohen Kapitalanlagen in Aktien, Fonds oder Anleihen.

Die Kombination mit weiteren steuerlichen Instrumenten in Madrid ist möglich, z. B. niedrigere Erbschaft– und Schenkungssteuer.

Einschränkungen bzw. Risiken

Nicht alle Vermögenswerte sind förderfähig; Immobilien sind ausgeschlossen.

Die Investitionen müssen über mehrere Jahre gehalten werden, sonst entfällt die Vergünstigung.
Die „Mbappé-Regelung“ ist auf mindestens sechs Jahre konzipiert.
Kurzfristige Aufenthalte oder Investitionen führen nicht zum gewünschten Steuervorteil.

Der steuerliche Wohnsitz in Madrid, Investitionsnachweise und Haltedauer müssen eindeutig nachweisbar sein.
Die rechtliche Umsetzung erfordert präzise Dokumentation des Wohnsitzes, der Investitionen und der Einhaltung der Bedingungen.

Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen nicht in einem Steuerparadies gegründet oder dort ansässig sein.

Zusammen mit Familienangehörigen dürfen nicht mehr als 40 % an der betroffenen Gesellschaft gehalten werden und man darf dort keine leitenden Geschäftsführungsfunktionen ausüben oder ein Arbeitsverhältnis bekleiden.

Kompatibilität „Ley Mbappé“ und „Ley Beckham“

Das „Mbappé-Gesetz“ ist eine autonome Steuervergünstigung der „Comunidad de Madrid“, also regional gültig. Das „Beckham-Gesetz“ ist hingegen ein staatliches Sondersteuerregime für Arbeitnehmer und andere Begünstigte, die nach Spanien ziehen.

Wer sich für die Beckham-Regelung entscheidet, kann nicht die Vorteile der Mbappé-Norm beanspruchen.
Umgekehrt bedeutet dies, wer über die „Ley Mbappé“ eine Steuervergünstigung nutzt (z. B. hohe Investitionen, neue Ansiedlung in Madrid), kann nicht parallel die Steuerbegünstigungen der „Ley Beckham“ beanspruchen.

Das „Lex Beckham“ richtet sich an hochqualifizierte Arbeitnehmer und andere Begünstigte, die zu Arbeitszwecken nach Spanien ziehen.
Die „Ley Mbappé“ richtet sich an wohlhabende Investoren, Vermögende, sog. HNWI, die neu nach Madrid ziehen und investieren, mit dem Ziel, diese wirtschaftlich an Madrid zu binden.

Steuerlich wirkt das „Ley Beckham“ über eine besondere Einstufung als (fiktiv) Nichtansässiger, während „Ley Mbappé“ einen steuerlichen Abzug („deducción“) im regulären Einkommensteuermodell („IRPF“) ermöglicht.

Daher schließen sich die beiden Möglichkeiten aus.

Wer also nach Madrid zieht oder plant, sich dort steuerlich niederzulassen, hat zu entscheiden, welches Regime er wählt. Dies hängt stark ab von der konkreten Situation, also Arbeitsgehalt vs. Vermögen/Investitionen, Wohnsitzdauer, etc..

Lex Beckham ermöglicht eine Pauschalversteuerung aus Einkünften aus Arbeit in Höhe von 24 % und lässt Kapitaleinkünfte aus dem Ausland unberücksichtigt, während die Mbappé-Regelung einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24,5 %, bzgl. des autonomen Teils der Steuern, auf Einkünfte aus Kapitalanlagen und anderen bestimmten Einkünften für bis zu sechs Jahre, statt des progressiven Steuersatzes ermöglicht.


Fazit Mbappé-Gesetz

Die Regelung stellt eine attraktive Möglichkeit dar, die Steuerlast für Zuzügler aus dem Ausland nach Madrid zu senken, insbesondere für Personen mit hohen Vermögen verfügen, die in finanzielle Werte (Aktien, Fonds etc.) investieren. Damit und mit weiteren steuerlichen Vergünstigungen wie bzgl. der Reichensteuer, bietet die Regelung Vorteile gegenüber anderen autonomen Gemeinschaften. Eine sorgfältige Planung und Dokumentation ist allerdings entscheidend, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können.

Ungeeignet ist die Regelung bei Investitionen in Immobilien liegen, oder keinem langfristigen Aufenthalt in Madrid.

Die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen sind allerdings komplex. Es bedarf genauer Prüfung, ob alle Anforderungen langfristig erfüllt werden können, um Risiken zu vermeiden und die Steuerersparnis erzielen zu können.
Ebenso ist zu prüfen, ob die staatliche Sonderregelung ggf. günstiger als die autonome ist und natürlich sind in jedem Falle die Folgen eines Wegzugs vor einem Zuzug zu beachten.

©2025 Verfasser Mbappé-Gesetz: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

05. Dezember 2025 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU | Kommentare deaktiviert für Mbappé-Gesetz