Aktuelles: Erbschaftssteuer Spanien – Schenkungssteuer Spanien
Erbschaftsteuer Spanien – Schenkungsteuer Spanien
Beschluss zur Klage vor dem EuGH gegen Spanien wegen diskriminierender Erbschafts- und Schenkungssteuervorschriften
Nachdem die Europäischen Kommission Spanien im Mai 2010 und Februar 2011 vergeblich aufgefordert hatte die Vorschriften für die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Spanien zu ändern, durch welche Residente gegenüber Nichtresidenten wegen Unvereinbarkeit mit der Garantie der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und dem freien Kapitalverkehr benachteiligt würden, hat die Kommission am 27.10.2011 beschlossen, Klage zu erheben.
Grund dieses Vorgehens ist die Rechtslage nach der letzten Gesetzesreform im Jahre 2009 mit der das System der Finanzierung der autonomen Regionen geändert wurde. Diesen Regionen stehen die entsprechenden Steuereinnahmen zu und können eigene Steuersätze festlegen. Für in den autonomen Regionen ansässige Steuersubjekte werden so teilweise hohe Freibeträge festgelegt, während hingegen dort nicht Ansässige nach den nationalen Normen besteuert werden. Dies gestattet in der Praxis Gebietsansässigen wesentlich niedrigere Steuern zu zahlen als nicht Gebietsansässige. Dies stellt nach Auffassung der Kommission einen Verstoß gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot und den freien Kapitalverkehr sowie die Arbeitsweise der EU dar.
Der Ausgang dieses Verfahrens ist wegen der teilweise extrem hohen Steuersätze nicht nur für zukünftige Steuerpflichten von beachtlichem Interesse, sondern kann auch für die Vergangenheit Wirkung entfalten, indem eine Rückerstattung überzahlter Steuerbeträge durch die spanischen Finanzbehörden in Betracht kommt.
©2011 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zur spanischen Erbschaftsteuer-Schenkungssteuer
Nachtrag 2014: EuGH-Urteil wegen diskriminierender Schenkung- und Erbschaftsteuer Spanien verkündet
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Entwurf „Gesetz gegen den Steuerbetrug“ Spanien 2012
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