Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

EU-Datenschutzreform verabschiedet

EU-Datenschutzreform

Mit dem Zweck dem Einzelnen mehr Kontrolle über seine privaten Informationen zu verschaffen, hat das Europäische Parlament am 14. April 2016 die neue EU-Datenschutzreform verabschiedet. Diese enthält Vorschriften, die natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten schützen sollen.
Mit der Reform soll in Europa ein hohes und einheitliches Datenschutzniveau eingeführt werden. Mindeststandards für die Verwendung von Daten für polizeiliche und gerichtliche Zwecke werden festgelegt.

Die neue EU-Datenschutzreform wird die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 ersetzen, da diese nach Ansicht des Gesetzgebers die Anforderungen an den Schutz der persönlichen Daten in der heutigen digitalen Welt nicht mehr gewährleistet.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Vorschriften sind u.a.

die Verarbeitung von Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person

das Recht der betroffenen Person, bei Verletzungen des Schutzes der eigenen Daten darüber informiert zu werden und

klare und verständliche Erläuterung der Datenschutzbestimmungen.

Das Datenschutzpaket enthält zudem auch eine Richtlinie zu polizeilichen und gerichtlichen Zwecken, welche die Datenübertragungen über die Grenzen innerhalb Europas regelt und Mindeststandards festlegt.

Zudem sieht die EU-Datenschutzreform einen härteren Durchgriff bei Verstößen vor. Bei solchen, die von Unternehmen begangen werden sind Strafen von bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vorgesehen.

Die Verordnung wird 20 Tage nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten und zwei Jahre nach der Veröffentlichung wirksam sein. Für die Mitgliedstaaten, mithin auch Deutschland und Spanien ist eine Frist von zwei Jahren vorgesehen, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Gemäß der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments wird mit der Datenschutz-Grundverordnung die Vision eines hohen einheitlichen Datenschutzniveaus für die gesamte Europäische Union Wirklichkeit. Dies sei ein großer Erfolg für das Europäische Parlament und ein starkes europäisches Ja zu starken Verbraucherrechten und mehr Wettbewerb im digitalen Zeitalter. Die Bürger könnten selbst entscheiden, welche persönlichen Daten sie freigeben wollen. Den Unternehmen gäbe das neue Gesetz klare Vorgaben, weil in der ganzen EU dieselben Regeln gelten.

 

©2016 Verfasser EU-Datenschutzreform: F. Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

20. Mai 2016 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU | Schlagwörter: | Kommentare deaktiviert für EU-Datenschutzreform verabschiedet