Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Neues Küstengesetz durch das spanische Abgeordnetenhaus verabschiedet

Das spanische KüstengesetzMit gestrigem Tage verabschiedete der Congreso de los Diputados mit den alleinigen, aber ausreichenden Stimmen der Regierungspartei die Reform des spanischen Küstengesetzes von 1988.

Dies rettet Abertausende von Bebauungen vor dem Abriss.

Betroffen sind aber nicht nur spanische Ferienhäuser und –anlagen, Hotels und Restaurants, sondern auch Fabrikanlagen, Entsalzungsanlagen, Verladestationen, Fischzuchten, etc. die mit (auslaufenden) Konzessionen von 30 Jahren arbeiteten und nun auf 75 Jahre Nutzungsmöglichkeit hoffen dürfen.

Damit beseitigt die Regierung nach ihren Angaben Rechtsunsicherheit in diesem Bereich und bewegt den Immobilienmarkt von Ferienhäusern und –appartements an der Küste.

Zu den Neuerungen des spanischen Küstengesetzes siehe unsere Seite AKTUELLES.

 

©2013 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

20. Februar 2013 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Immobilienrecht Spanien, Recht und Gesetz Spanien | Schlagwörter: , , | Schreibe einen Kommentar