Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Steuerreform Spanien 2025

Steuerreform Spanien

Steuerreform Spanien 2025 – Management Steuerplan EU

Steuerpolitik EU – Spanien

Die allgemeinen steuerpolitischen Ziele der Union werden im Verwaltungsplan 2023 („Management plan“) der Generaldirektion Steuern und Zollunion (GD TAXUD) der Kommission erläutert.

Es liegt nach wie vor aber in den Händen jedes einzelnen der 27 Mitgliedstaaten, Steuern einzuführen, aufzuheben oder anzupassen. Im Einklang mit den EU-Vorschriften steht es mithin jedem Mitgliedstaat frei, das für ihn passende Steuersystem auszuwählen.
Innerhalb dieses Rahmens liegt der Fokus der Steuerpolitik der Union auf Beiträgen für einen CO2-neutralen Kontinent bis zum Jahr 2050 (wie etwa die vorgeschlagene Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie), der Beseitigung steuerlich bedingter Hindernisse für die grenzübergreifende Wirtschaftstätigkeit (für einen stärkeren, faireren und wirksameren Binnenmarkt), der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs und der Steuerhinterziehung sowie der Förderung einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden zur Sicherstellung der Kontrolle und zur Bekämpfung von Betrug.

Neuer EU-Rahmen für wirtschaftspolitische Steuerung

Im Jahr 2024 wurde der neue europäische Rahmen verabschiedet, der ab 2025 auf die öffentlichen Finanzen der 27 EU-Mitgliedstaaten angewendet wird. Im April 2024 wurden die Verordnungen (EU) 1263/2024 und 2024/1264 sowie die Richtlinie 2024/1265 genehmigt, die das neue europäische System für steuerliche Regeln festlegen. Ziel dieses Rahmens ist es, steuerliche Verantwortung und Wirtschaftswachstum durch eine mittelfristige Ausrichtung zu verbinden und dabei die spezifischen Gegebenheiten der einzelnen Länder zu berücksichtigen.

Reform der Steuerregeln
Die Reform der Steuerregeln bringt bedeutende Neuerungen im europäischen Überwachungsrahmen, der nun auf einem mittelfristigen Plan basiert und eine einzige operative Kontrollvariable verwendet: die „anrechenbaren Ausgaben“. Die Überwachungsvariable für die Einhaltung der Fiskalpolitik wird nun die Veränderung der nationalen primären Nettoausgaben sein, im Gegensatz zum früheren Fokus auf dem strukturellen Saldo.

Dieser mittelfristige Plan ersetzt das seit den späten 1990er Jahren bestehende Stabilitätsprogramm (s. vor) und das nationale Reformprogramm. Innerhalb dieses Rahmens müssen die Mitgliedstaaten mindestens alle vier Jahre einen mittelfristigen Plan erstellen, und jährlich wird im April ein Fortschrittsbericht (Annual Progress Report) veröffentlicht.

Der mittelfristige Plan enthält die zentralen Elemente zur wirtschafts- und fiskalpolitischen Planung und wird durch jährliche Haushaltspläne ergänzt. In diesem Plan verpflichtet sich jedes EU-Land zu einem „anrechenbaren“ Ausgabenpfad und zur Einhaltung der steuerlichen Nachhaltigkeit. Diese Verpflichtungen leiten die mittelfristige Steuerpolitik und fließen in die jährliche Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten ein.

Der erste mittelfristige strukturelle Steuerplan Spaniens für den Zeitraum 2025–2028 wurde im Oktober 2024 veröffentlicht, nach Brüssel übermittelt und Ende November von der EU-Kommission bestätigt. Das Dokument enthält konkrete Verpflichtungen zur Anpassung der öffentlichen Finanzen für die kommenden Jahre, wie es die neuen europäischen Fiskalregeln vorsehen.

Steuerreform Spanien 2025

Der Plan, den Spanien an die Europäische Kommission übermittelt hat, sieht ein siebenjähriges Konsolidierungsszenario vor, das zusätzliche Maßnahmen einschließt. In diesem Rahmen wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung mittelfristig sichergestellt, womit der neue europäische Rahmen für die fiskalische Überwachung erfüllt wird, während die Regierung ihr Engagement für steuerliche Verantwortung aufrechterhält.

Zur Erreichung der Ziele wird ein durchschnittlicher Anstieg der primären Nettoausgaben von 3,4 % für den Planungszeitraum 2025-2028 und von 3 % für den Siebenjahreszeitraum festgelegt.

Dieser Ausgabenpfad soll es ermöglichen, die Schuldenquote zum BIP im Jahr 2027 unter 100 % zu senken und das Haushaltsdefizit kontinuierlich auf 0,8 % im Jahr 2031 zu reduzieren.

Das makroökonomische Szenario für die ersten beiden Jahre basiert auf den aktuellen wirtschaftlichen Prognosen der Regierung vom vergangenen September, die von der AIReF (Autoridad Independiente de Responsabilidad Fiscal de España) bestätigt wurden. Für die restlichen Jahre wurden die Prognosen gemäß der gemeinsamen Methodik der Mitgliedsstaaten erstellt.

Die Regierung verhandelt derzeit mit der Europäischen Kommission über eine Steuererhöhung, die 0,3 % des BIP ausmacht – etwa 4,5 Milliarden Euro –, und die im nächsten Jahr in Kraft treten soll. Ein Großteil dieser Steuererhöhung betrifft bereits angekündigte Maßnahmen, wie die dauerhafte Einführung der befristeten Sondersteuern für Banken und Energieunternehmen oder die Aufhebung der Mehrwertsteuersenkungen. Die Regierung hat diese Anpassung in ihren Steuerplan aufgenommen, den sie der Europäischen Kommission als Teil der steuerlichen Bemühungen Spaniens vorgelegt hat, um eine etwas gemäßigtere Anpassung zu erreichen.

Gemäß dem spanischen Wirtschaftsministerium beabsichtigt die Regierung mit dieser Anpassung und anderen Maßnahmen, die fiskalischen Anforderungen Europas zu erfüllen, die vorsehen, dass das Verhältnis von Schuldenstand zu BIP jährlich um mindestens einen Prozentpunkt sinkt.

Ab 2025 sollen nach einer entsprechenden Reform Steuererhöhungen zur Verbesserung der Steuereinnahmen in Kraft treten, welche die Regierung gemäß der Vorstellung des Strukturfiskalplans durch den Minister für Wirtschaft, Handel und Unternehmen in den kommenden Wochen verabschieden und umzusetzen gedenkt. Es sollen „Steuermaßnahmen zur effektiveren Gestaltung des Steuersystems“ verabschiedet werden, mit dem Ziel „die Einnahmen zu steigern, die Energiewende zu unterstützen und die Gerechtigkeit zu fördern“.
Spanien habe „im Vergleich zum europäischen Durchschnitt bei der Steuerquote Nachholbedarf, was Spielraum für Maßnahmen oder Reformen bei den Einnahmen biete, ohne dabei das Wachstum zu beeinträchtigen“.

Maßnahmen Steuerreform Spanien 2025

Alleine die steuerliche Belastung für Unternehmen bei der Körperschaftsteuer, welche die Regierung für das kommende Geschäftsjahr durchzusetzen beabsichtigt, soll zu zusätzlichen Einnahmen von mehr als 3,3 Milliarden Euro führen.

Es gilt eine neue Mindeststeuer von 15 % für große Unternehmensgruppen mit einer Reihe von steuerlichen Änderungen.
Die Wiedereinführung der Änderungen der vom Verfassungsgericht aufgehobenen Maßnahmen an der Körperschaftsteuer (Real Decreto-ley 3/2016, de 2 de diciembre (RDL 3/2016)) werden von der Regierung reaktiviert um den Rückgang der Steuereinnahmen, so durch die abgeschaffte „Energiesteuer“ (tasa energética) zu „mildern“. Diese Abgabe wurde als „öffentliche Vermögensleistung nicht steuerlicher Art“ in den Jahren 2023 und 2024 von den Hauptbetreibern im Bereich Elektrizität, Erdgas, Kraftstoffen und Flüssiggasen erhoben, deren Nettoumsatz bestimmte Schwellenwerte überschreitet, sowie von Unternehmen, die ein bestimmtes Geschäftsvolumen im Bereich der Erdöl-, Erdgas- und Kohleförderung oder der Erdölraffination aufweisen.

Das Verfassungsgericht hatte einige der Maßnahmen des Königlichen Gesetzesdekrets aufgehoben, darunter:

  • Strengere Obergrenzen für den Verlustvortrag (bases imponibles negativas, „BINS“)
  • Neu eingeführte Begrenzungen bei der Anrechnung von Doppelbesteuerungsabzügen
  • Die Pflicht, Abschreibungen auf Beteiligungen, die in früheren Jahren abgezogen wurden, automatisch in die Steuerbemessungsgrundlage aufzunehmen.

Diese Maßnahmen galten nur für Großunternehmen, mit Ausnahme der letzten, die auf alle Körperschaftsteuerpflichtigen anwendbar war.

Die Änderungen legen neue Grenzen für den Verlustausgleich für Unternehmen fest:
bis zu maximal 50 % für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen 20 und 60 Millionen und
25 % für Unternehmen mit einem Umsatz von über 60 Millionen.

Auch die Abschreibungen auf Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Abzüge zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung werden eingeschränkt.

Der allgemeine Körperschaftsteuersatz für Kleinstunternehmen („Microempresas“) wird für Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als einer Million Euro auf 17 % für die ersten 50.000 Euro und 20 % für den über diesem Betrag liegenden Summe geändert.
Der allgemeine Steuersatz wird auf 20 % gegenüber dem bisherigen Standardsatz von 25 % gesenkt.

Der Steuersatz für neu gegründete Unternehmen wird von 15 % auf 10 % gesenkt.

Die Besteuerung von Banken erfährt einige Änderungen.

Ab dem 1. Januar 2025 wird für kurzfristige (touristische) Vermietungen die Mehrwertsteuerpflicht eingeführt, gleich einem Hotelbetrieb. Digitale Plattformen können diese Steuer für den Fiskus einziehen und abführen.

Steuerliche Abzüge für Unternehmen die ihre Kapitalrücklage („reserva de capitalización“), erhöhen, werden verbessert. Diese Rücklage ist ein steuerlicher Anreiz, der durch Art. 25 des Körperschaftsteuergesetzes eingeführt wurde, um Unternehmen zu veranlassen, einen Teil ihrer Gewinne für die Eigenfinanzierung zu verwenden, also in die Stärkung ihrer Eigenmittel zu reinvestieren, anstatt diese als Dividenden auszuschütten. Es können nun 20 % der erhöhten Summe von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, wenn diese drei Jahre beibehalten wird.

Die Einstellung neuer Mitarbeiter wird steuerlich begünstigt. Unternehmen, die ihren Personalbestand um 2 % bis 5 % erhöhen (und diesen drei Jahre lang beibehalten), können 23 % des erhöhten Eigenkapitals von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abziehen; bei einer Steigerung zwischen 5 % und 10 % sind es 26 % und bei einer Erhöhung von mehr als 10 % bis zu 30 %.

Die Steuerlast für Hochverdiener (mehr als 300.000 Euro pro Jahr) wird erhöht. Sparerträge werden mit einem Steuersatz von 29 % (statt zuvor 28 %) besteuert.

Die Besteuerung von Tabak wird erhöht, eine neue Steuer auf elektronische Zigaretten eingeführt.

Die Besteuerung von Diesel wird an die von Benzin angeglichen und damit erhöht.

Personen die eine lebenslange Invalidenrente beziehen, sollen nun arbeiten dürfen. Die Sozialversicherungsbehörde soll die Rentenzahlung einstellen, wenn eine Beschäftigung aufgenommen wird und die Zahlung wieder aufnehmen, wenn die Beschäftigung beendet wird.

Tabelle Zusammenfassung Steuerreform Spanien 2025

Steuer                  Merkmale
Neuer Mindeststeuersatz für multinationale Unternehmen
Energiekonzerne, Abschaffung der Energiesteuer („tasa energética“)
Reaktivierung der Änderungen der „Körperschaftsteuerreform Montoro“Begrenzung des Verlustvortrags für Unternehmen
Begrenzung der Abzüge zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
Begrenzung der Abzüge bei Wertminderungen von Beteiligungen
Senkung des allgemeinen Steuersatzes für Kleinstunternehmen (Microempresas)17 % Körperschaftsteuer auf die ersten 50.000 Euro Umsatz 
20 % auf den Restbetrag
Verlängerung der steuerlichen Belastung für große Unternehmensgruppen um zwei JahreBegrenzung des Verlustvortrags auf 50 %
NeugründungenDer Körperschaftsteuersatz sinkt von 15 % auf 10 %
Neue Steuer für BankenDie Bemessungsgrundlage wird je nach Einnahmen zwischen 1 % und 6 % besteuert.
Mehrwertsteuer auf KurzzeitvermietungenFür Eigentümer, die in „angespannten Wohngebieten“ vermieten
Abzüge für Unternehmen die ihre Kapitalrücklage erhöhenUnternehmen können 20 % des erhöhten Betrags von der Bemessungsgrundlage abziehen, bei 3 Jahre Haltefrist.
Abzüge für Unternehmen bei NeueinstellungenUnternehmen können den erhöhten Eigenkapitalbetrag von der Bemessungsgrundlage abziehen:
 23 %, wenn die Belegschaft um 2 % bis 5 % erhöht wird
26 %, wenn die Belegschaft um 5 % bis 10 % erhöht wird
30 %, wenn die Belegschaft um mehr als 10 % erhöht wird
Höhere Steuerlast für BesserverdienendePersonen, mit Einkommen über 300.000 Euro zahlen 29 % auf die Rendite ihres Sparguthabens.
Erhöhung der Steuer auf TabakerzeugnisseDer Steuersatz steigt von 28,4 % auf 34 %
Neue Steuer auf E-Zigaretten 
Erhöhung der Steuer auf DieselDie Steuer steigt von 307 Euro pro 1.000 Liter auf 400,69 Euro, um sie der Benzinsteuer anzupassen.
Änderung des SozialversicherungsgesetzesPersonen mit einer lebenslangen Rente wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit dürfen arbeiten.
Sofern sie arbeiten, wird die Rente von der Sozialversicherung ausgesetzt und wieder aufgenommen, wenn die Tätigkeit endet.    

©2024 Verfasser Steuerreform Spanien 2025: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Beitrag wurde auch publiziert in der Zeitschrift der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung INF III 24

21. Dezember 2024 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU | Kommentare deaktiviert für Steuerreform Spanien 2025