Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Wiedereinführung Mehrwertsteuer EU – Warenverkehr

Wiedereinführung Mehrwertsteuer EU - Warenverkehr

Mehrwertsteuer EU: Mit Pressemitteilung vom 4.10.2017 informiert die EU-Kommission über ihren Legislativvorschlag für ein neues und endgültiges Mehrwertsteuersystem in der EU, das sie nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung vorlegt. Der aktuell von der Mehrwertsteuer befreite Handel zwischen Unternehmen der EU verleite manche skrupellose Unternehmer die Mehrwertsteuer einzuziehen und dann zu verschwinden, ohne diese ordentlich an den Staat abzuführen. Daher soll es zur Wiedereinführung der Mehrwertsteuer im EU-Warenverkehr zwischen Unternehmen kommen.

Die Kommission teilt mit, die Mehrwertsteuer sei eine bedeutende und wachsende Quelle öffentlicher Einnahmen in der EU, die sich 2015 auf über 1 Billion EUR beliefen, was 7 % des BIP der EU entspreche. Von diesem Betrag seien im Jahr 2014 159.5 Mrd. Euro an Umsatzsteuereinnahmen, zu einem erheblichen Teil durch Steuerbetrug, verloren gegangen. Die kurzfristig angelegten Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Betrugs seien angelaufen, aktuelle Zahlen zeigten jedoch, dass tiefer greifende Reformen erforderlich sind.

Der zuständige Kommissar erklärte, dies sei nicht hinnehmbar und das derzeitige System beklagenswert schlecht geeignet, um gegen Probleme wie Umsatzsteuerbetrug und Fehlkalkulationen vorzugehen. Die Mitgliedstaaten müssten sich nun rasch auf ein endgültiges, betrugssicheres EU-MwSt-System einigen.

Trotz vieler Reformen führt die Kommission aus, habe das 1993 in Kraft getretene und  lediglich als Übergangsregelung gedachte Mehrwertsteuersystem nicht mit den Herausforderungen unserer heutigen globalisierten, digitalen und mobilen Wirtschaft Schritt halten können. Es sei zu fragmentiert, zu kompliziert für die wachsende Zahl von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sowie anfällig für Betrug.

Den Mitgliedstaaten fehlten infolge dessen Einnahmen, die für Schulen, Straßen und Gesundheitsversorgung verwendet werden könnten. Von dem og. Fehlbetrag falle ca. ein Drittel auf grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, welcher für die Finanzierung krimineller Organisationen, einschließlich des Terrorismus, verwendet werden könnten.

Die Kommission schlägt daher vor, das derzeitige Mehrwertsteuersystem grundlegend zu verändern, indem der Verkauf von Waren von einem EU-Land in ein anderes in gleicher Weise besteuert werden soll wie Verkäufe innerhalb desselben Mitgliedstaats. Damit werde ein neues und endgültiges MwSt.-System für die EU geschaffen. Dadurch solle der Betrug um ca. 80 % verringert werden können.

Dank einer einzurichtenden zentralen Anlaufstelle werde es für grenzüberschreitend tätige Unternehmen einfacher ihren mehrwertsteuerlichen Pflichten nachzukommen. Unternehmer könnten in einem einzigen Online-Portal in ihrer eigenen Sprache und nach den gleichen Regeln und administrativen Mustern wie in ihrem Heimatland Erklärungen abgeben und Zahlungen durchführen. Die Mitgliedstaaten leiten einander dann die Mehrwertsteuer weiter, wie dies bei elektronischen Dienstleistungen bereits der Fall sei.

Zudem schlägt die Kommission vor, zum „Bestimmungslandprinzip“ überzugehen, wobei der endgültige Betrag der Mehrwertsteuer stets an den Mitgliedstaat des Endverbrauchers entrichtet wird und dem in diesem Mitgliedstaat geltenden Satz entspricht. Bei elektronischen Dienstleistungen gilt dieser Grundsatz bereits.

Der Vorschlag sieht darüber hinaus eine Vereinfachung der Vorschriften für die Rechnungsstellung vor, sodass die Verkäufer auch beim grenzüberschreitenden Handel Rechnungen gemäß den Vorschriften ihres eigenen Landes erstellen können. Die Unternehmen müssen künftig keine Liste von grenzüberschreitenden Transaktionen für ihre Finanzbehörde (die sogenannte „Zusammenfassende Meldung“-ZM ) mehr erstellen.

Ferner führt der Vorschlag der Kommission zur Mehrwertsteuer EU den Begriff des „zertifizierten Steuerpflichtigen“ für vertrauenswürdige Unternehmen ein, die damit von einfacheren und zeitsparenden Vorschriften profitieren könnten.

 

©2017 Verfasser Bearbeitung Pressemitteilung Wiedereinführung Mehrwertsteuer EU: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

13. Oktober 2017 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU | Schlagwörter: | Kommentare deaktiviert für Wiedereinführung Mehrwertsteuer EU – Warenverkehr