Neues Kindergeld Spanien
Bislang existierte in Spanien kein Kindergeld, wie dies bspw. in Deutschland bekannt ist. Auf EU-Ebene steht es den Ländern frei, eigene Regeln für den Anspruch auf Leistungen und Dienste festzulegen. Jedes Land gewährt bestimmte Familienleistungen; deren Höhe und die dafür geltenden Bedingungen sind aber sehr unterschiedlich. In einigen Ländern werden regelmäßige Zahlungen geleistet, während in anderen Ländern anstelle von Zahlungen je nach Familiensituation steuerliche Vergünstigungen zum Tragen kommen. Der Beitrag „Neues Kindergeld Spanien“ informiert über die aktuellen und geplanten staatlichen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern in Spanien. Es werden die ab 2026 geplanten Neuerungen wie auch zu bereits bestehenden Hilfen erläutert.
1. Kindergeld in Deutschland
Das Kindergeld ist in Deutschland im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt – konkret in den §§ 62 bis 78 EStG. Diese Vorschriften bilden die zentrale gesetzliche Grundlage für die Anspruchsvoraussetzungen, Antragstellung und Auszahlung.
Der Zweck des Kindergeldes in Deutschland ist es, Familien finanziell zu entlasten und den grundrechtlich geschützten Anspruch auf Förderung der Familie umzusetzen. Es gehört zum sogenannten Familienleistungsausgleich im deutschen Steuerrecht.
2. Kindergeld Spanien
Die spanische Regierung plant im Rahmen des Haushaltsgesetzes eine neue, universelle Kinderbeihilfe („Prestación Universal por Crianza“), initiiert durch die Vizepräsidentin und Arbeitsministerin Yolanda Díaz, die allen Kindern unter 18 Jahren zugutekommen soll, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es sollen voraussichtlich 200 € pro Kind und Monat (2.400 €/Jahr) für Kinder mit Wohnsitz und Anmeldung in Spanien ab 2026 geleistet werden. Der Leiter des Ministeriums für soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030 („Ministerio de Derechos Sociales, Consumo y Agenda 2030“), Pablo Bustindu, erläuterte hierzu, dass dies eine stärkere Umverteilung von Reichtum und auch von Zeit in Spanien ermöglichen solle. Es sei eine „inakzeptable Tatsache“ dass in Spanien jedes dritte Kind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht ist. Er erwähnte ausdrücklich alleinerziehende Mütter, „die in Spanien strukturell und historisch benachteiligt würden“, sowie Familien mit drei oder mehr Kindern, „die besonders anfällig für chronische Armut seien“.
Bislang existieren nur der sogenannte „Ingreso Mínimo Vital” (IMV), der Complemento de Ayuda para la Infancia“ (CAPI) und der “Cheque familiar”.
a. Der „Ingreso Mínimo Vital“, geregelt durch das königliche Gesetzesdekret 20/2020 vom 29. Mai.), ist eine nicht beitragspflichtige Sozialleistung, die von der spanischen Sozialversicherung („Seguridad Social“) verwaltet wird. Sie soll ein Mindestmaß an Einkommen für Personen und Haushalte gewährleisten, die sich in einer wirtschaftlich verletzlichen Situation befinden.
Sein Zweck besteht in der Gewährleistung eines Mindesteinkommens für Personen, die über kein oder zu geringes Einkommen verfügen. Diese Leistung kann mit anderen Einkünften kombiniert werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Die Höhe des Ingreso Mínimo Vital (IMV) in Spanien hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem:
- der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (Einpersonenhaushalt oder Familie),
- dem Einkommen und Vermögen des Antragstellers bzw. der Bedarfsgemeinschaft,
- sowie bestimmten Sondermerkmalen (z. B. alleinerziehend, behindert etc.).
Orientierungswerte des IMV für 2025 (Mindestbeträge pro Monat (Bruttobeträge))
| Haushaltskonstellation | Mindestgarantieeinkommen pro Monat |
| Alleinstehende Person | ca. 604 € |
| Zwei Erwachsene | ca. 785 € |
| Ein Erwachsener + 1 Kind | ca. 785 € |
| Zwei Erwachsene + 1 Kind | ca. 966 € |
| Zwei Erwachsene + 2 Kinder | ca. 1.147 € |
| Zwei Erwachsene + 3 Kinder | ca. 1.328 € |
b. Ergänzungsleistung zum „IMV“
Für Familien mit Anspruch auf das „Ingreso Mínimo Vital“ besteht weiterhin die Möglichkeit, den „Complemento de Ayuda para la Infancia“ (CAPI) zu beantragen. Dieser Zusatz ist einkommensabhängig, da er an den IMV-Anspruch gekoppelt ist. Die monatliche Unterstützung pro Kind beträgt zwischen 57 € und 115 €.
c. Übergangsleistung „Asignación por hijo a cargo“
Diese Leistung bestand bereits vor Einführung des IMV und wird weiterhin für bestimmte Gruppen gezahlt:
- Für Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern unterhalb festgelegter Einkommensgrenzen liegen
- oder für Kinder mit einer Behinderung (≥ 65 %), unabhängig vom Einkommen
- Auszahlung: halbjährlich (Januar, Juli)
- Steuerfrei
Die Leistung ist als Übergangslösung weiterhin aktiv, wird aber sukzessive durch IMV und neue Modelle ersetzt.
Auf dem Portal der Seguridad Social (INSS) finden sich die Voraussetzungen, Beträge, Formular sowie Hinweise zur Antragstellung:
Dort findet sich eine Beschreibung der Leistung, Anspruchsvoraussetzungen, Einkommensgrenzen, Höhe und Zahlungsmodalitäten, Ablauf des Antrags, Fristen und erforderliche Dokumente.
d. steuerliche Familienvorteile – „Cheque familiar“
Familien mit mindestens drei Kindern (sog. „familia numerosa“) haben Anspruch auf einen zusätzlichen Steuerfreibetrag. Dieser beträgt:
- 1.200 €/Jahr bei drei Kindern
- 2.400 €/Jahr bei vier oder mehr Kindern
- zusätzlich 600 € pro weiterem Kind
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag monatlich als Vorschuss (100 €/200 €) über das Formular Modell 143 und ist unabhängig von der Steuererklärung über die spanischen Finanzbehörde (Agencia Tributaria) abrufbar.
4. Das neue spanische Kindergeld
Ziel der Initiative ist es, die Belastung durch die Erziehung minderjähriger Kinder zu verringern, die für Familien mit geringem Einkommen zunehmend einen größeren Aufwand erfordert. So ist die Zahlung von 200 Euro pro Monat für jedes Kind unter 18 Jahren von der Geburt bis zum Erwachsenenalter vorgesehen. Die Kinderarmut in Spanien soll damit von 14 % auf ca. 8 % gesenkt werden.
Der auffälligste und zugleich umstrittenste Aspekt des Ansatzes ist jedoch sein Anspruch auf Universalität. Das heißt, dass das geplante Kindergeld in Spanien im Prinzip nicht von einer bestimmten Beschäftigungssituation oder dem Nachweis eines geringen Einkommens abhängen soll, sondern grds. allen Familien gleichermaßen zur Verfügung stehen soll, wobei mögliche Gesichtspunkte wie Einkommensgrenzen oder eine Höchstzahl von Kindern pro begünstigtem Haushalt allerdings noch diskutiert werden.
Zweck des Allgemeinen Elterngeldes ist auch die Förderung der Geburtenraten und die Änderung bisheriger Maßnahmen, bei denen viele Beihilfen an Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Mindesteinkommen oder die Situation von Alleinerziehenden geknüpft waren. Mit dem neuen Anspruch auf Kindergeld erkennt der spanische Staat, dass die Geburt von Kindern und die dadurch entstehenden finanziellen Folgen einen strukturellen Kostenfaktor für jedes Zuhause darstellt.
Darüber hinaus wird die Initiative als Antwort auf die demografische Herausforderung dargestellt, mit der Spanien konfrontiert ist. Die Vizepräsidentin führt dazu aus: „Erziehung darf kein Luxus sein, sondern ein Recht, das mit Garantien einhergeht,“ und „in einem Land, in dem Daten zeigen, dass viele Familien aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit die Geburt von Kindern aufschieben, könnten Maßnahmen wie diese ein Davor und Danach markieren.“
Die Vereinbarkeit mit anderen, oben dargelegten, bereits bestehenden Hilfen ist jedoch noch unbekannt. Die Regierung hat ihre Absicht bekundet, die Initiative im Jahr 2025 umzusetzen.
Zu den Gesichtspunkten, die geprüft würden, gehöre die Möglichkeit, Einkommensklassen einzuführen, um Familien mit geringeren Mitteln Vorrang einzuräumen, wodurch der breite Charakter der Hilfe erhalten bleiben, die Wirkung jedoch dort konzentriert würde, wo sie am meisten benötigt werde. Auch Ausnahmen oder Verlängerungen der Zahlungspflicht über das 18. Lebensjahr hinaus kämen in Betracht, etwa bei Invalidität oder Abhängigkeitssituationen.
Der Vorgang der Antragstellung soll, wie die Exekutive angekündigt hat, digitalisiert, aber auch in physischen Amtsstellen verfügbar sein. Es wird erwartet, dass die Verwaltung über die elektronische Zentrale der Sozialversicherung erfolgt.
Grds. soll aber für jedes Kind in Spanien demnach monatlich ein Pauschalbetrag in Höhe von 200 Euro geleistet werden. Bedingung dafür ist, dass die Eltern in Spanien steuerpflichtig sind und das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Familien mit besonders hohen Einkommen, sollen den Bonus erhalten, aber mglw. im Gegenzug durch zusätzliche Besteuerung ausgeglichen werden.
Neben dem Kinderzuschuss (CAPI), der speziell zur Förderung von einkommensschwachen Familien eingeführt wurde und ausschließlich an Familien ausgezahlt wird, die berechtigt sind, das Mindesteinkommen (IMV) zu beziehen und die Erfüllung weiterer gesetzlicher Voraussetzungen nachweisen, soll es aufgrund dessen, dass viele dieser Hilfen nicht bezogen würden und dass viele Anspruchsberechtigte sowohl CAPI als auch IMV nicht nutzen, das neue Kindergeld nun geben, um diese Absicherung zu gewährleisten, und um sicherzustellen, daß keine einzige Familienform, gleich welcher Art oder Haushaltsmitgliedschaft, unerreicht bleibe.
Die Einführung des allgemeinen Kindergelds in Spanien ist im Rahmen des derzeit aktuellen Gesamtschemas zur Minderung von Armut und sozialem Ausschluss für die Jahre bis 2030 geplant. Federführend ist dabei das Ministerium für soziale Rechte, Verbraucherschutz und Agenda 2030. Beabsichtigt ist, die zur Teilnahme an der UKG berechtigten aktuell 26,5 Prozent der in Spanien residierenden Bevölkerung auf einen Durchschnittswert der EU-25 heranzuführen.
Gemäß Studien und Modellrechnungen soll diese finanzielle Unterstützung zur Halbierung der Kinderarmut,die jetzt bei ca. 14 % liegt, einhergehen können. Nach Schätzungen werden die dauerhaften Folgekosten langandauernder Kinderarmut dieses Land jährlich 63 Milliarden Euro kosten. Derweil würden die jährlichen Kosten für das neue Kindergeld in Spanien bei ca. 19 Milliarden Euro liegen.
Fazit: Mit dem neuen Kindergeld rückt Spanien erheblich näher an die Regelungen anderer wirtschaftlich starker europäischer Länder, antwortet auf demographische Herausforderungen und beseitigt negative Effekte der kalten Progression.
©2025 Verfasser Neues Kindergeld Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Autor, Rechtsanwalt und Abogado, ist Experte in deutsch-spanischen Rechts- und Steuerfragen. Informationen und Website finden Sie