Europäische Kommission leitet öffentliche Konsultation zum Insolvenzrecht ein
Die Europäische Kommission hat am 23. März 2016 eine öffentliche Konsultation über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU eingeleitet. Mit einer Reform des Insolvenzrechts sollen Mindeststandards insbesondere in den Bereichen präventive Umstrukturierungsmaßnahmen, Restschuldbefreiungszeiträume für redlich gescheiterte insolvente Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der „zweiten Chance“ geschaffen werden.
Ebenso soll geregelt werden, welche Grundprinzipien auch auf Verbraucherinsolvenzen angewendet werden können.
Ziel der Konsultation ist es, zu erfragen, welche Schlüsselaspekte im Bereich von Insolvenzen bestehen, welche allgemeinen Prinzipien und Standards entwickelt werden könnten sowie welche Aspekte in einer gesetzgeberischen Initiative und welche in anderen ergänzenden Maßnahmen behandelt werden können. Die Ergebnisse der Konsultation fließen in die vorbereitenden Arbeiten der Kommission zu einem Legislativvorschlag zur Reform des Insolvenzrechts ein.
s. link: online-Fragebogen der Konsultation (EN) (März 2016)