Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Reform Küstengesetz Spanien

Reform Küstengesetz Spanien

Nachdem im Februar der Kongress (Congreso de los Diputados) mit den alleinigen, aber ausreichenden Stimmen der Regierungspartei die Reform des spanischen Küstengesetzes von 1988 bewilligt hatte, wurde nach Bewilligung des Senats vom 24.04. nunmehr mit Datum vom 9.5.2013, wie erwartet, durch den spanischen Kongress mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungspartei die Reform Küstengesetz Spanien verabschiedet.

Nach Veröffentlichungen in den Medien sollen damit mehr als 154.000 Immobilien von der neuen Regelung betroffen und begünstigt sein. Dabei handelt es sich aber nicht nur um Ferienhäuser und –anlagen, Hotels und Restaurants, sondern auch Fabrikanlagen, Entsalzungsanlagen, Verladestationen, Fischzuchten, etc. .

Gemäß Kritikern und der Opposition widerspricht die Maßnahme dem ausdrücklichen Sinn des Gesetzes, nämlich dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung der Küste.

In der Publikation der Regierungspartei erfahren damit in 12 Gebieten 3.400 auf dem Strand errichtete Häuser Amnestie und Bestandschutz, 24.000 Immobilien in Strandnähe erhalten Konzessionen bis zu 75 Jahren und bis zu 125.000 Bauten die aufgrund bisheriger Gesetzgebung insoweit eingeschränkt waren, erhalten nunmehr erforderliche Baugenehmigungen.

Die bestimmten 12 Gebiete mit Amnestie und Bestandschutz sind: Rocafel und Puerto de Santa Pola (Alicante), Marina de Empuriabrava und Platja d’Aro (Gerona), la ría de Punta Umbría, die Altstadt der Isla Cristina und el Caño del Cepo (Huelva), Pedregalejo und El Palo (Málaga), Oliva (Valencia), Xilxes (Castellón) und Moaña (Pontevedra).

Ca. 1.700,- Industriebetriebe dürfen fortgeführt werden und bedürfen hierzu eines Berichts zur Umweltverträglichkeit der zuständigen Gebietsautonomie.

Bezüglich der Möglichkeit der nun eröffneten Baugenehmigungen bedarf es des Antrags der zuständigen Gemeinden beim Umweltministerium auf Einstufung als städtische Grundstücke und des Nachweises, dass für diese Grundstücke vor 1998 öffentliche Versorgung zum Beispiel mit Wasser bestand.

Im Falle, des behördlichen Stillschweigens von mehr als 18 Monaten nach Antragstellung gilt die Genehmigung als erteilt.

 

©2013 Verfasser Küstengesetz Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

14. Mai 2013 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Aktuelles aus Spanien, Immobilienrecht Spanien, Recht und Gesetz Spanien | Schlagwörter: , , , | Schreibe einen Kommentar