Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

NIF NIE Spanien

NIF NIE Spanien

Der Beitrag NIF NIE Spanien erläutert im Hinblick auf die seit geraumer Zeit gestiegenen Anforderungen und Bearbeitungszeiten, zu Neuerungen in diesem Bereich.

Basierend auf einer Vereinbarung zwischen dem Allgemeinen Notariatsrat und der spanischen Steuerbehörde (Agencia Estatal de la Administración Tributaria, AEAT) ist es grds. seit März 2022 möglich, dass jede natürliche Person ihre Steuer-Identifikationsnummer (NIF) in jeder Notarkanzlei auf spanischem Staatsgebiet beantragen kann. Dies soll Bearbeitungszeiten verkürzen und die Verfahren für die Bürger erheblich vereinfachen.

Der Prozess zur Erlangung der Ausländer-Identifikationsnummer (NIE) oder der Steuer-Identifikationsnummer (NIF) stellt nach wie vor ein großes Hindernis für ausländische Investoren und Unternehmer dar. Die dbzgl. Neuerungen im sogenannten Start-up-Gesetz (Gesetz zur Förderung des Ökosystems für Start-ups) verbessern die Situation nicht wirklich.

Im Hinblick auf den Weg über die Notariate in Spanien handelt es sich um die Beantragung von Steueridentifikationsnummern (NIF) für natürliche Personen mit den Buchstaben K, L oder M. Die NIF des Buchstaben „K“ wird an Minderjährige unter 14 Jahren vergeben, die in Spanien wohnhaft sind und über keinen Personalausweis verfügen, “L“ für nicht in Spanien wohnhafte spanische Staatsangehörige. Der Buchstabe „M“ wird an Ausländer vergeben, die keine NIE besitzen und mangels Ansässigkeit nicht zur NIE verpflichtet sind. „M“ kann auch zu bloß vorübergehenden Zwecken beantragt werden, im Falle von Ausländern, die verpflichtet sind, eine NIE zu beantragen und diesen Antrag bereits gestellt haben, ohne dass es zu einer Erteilung gekommen ist. Dies ist häufig der Fall beim Erwerb von Geschäftsanteilen oder der Übernahme eines Geschäftsführeramtes. In diesem Fall kann vorübergehend der Buchstabe „M“ beantragt werden und bleibt solange gültig, bis der Inhaber die endgültige NIE erhält. Dies erfordert eine Erklärung vor den Steuerbehörden, dass die endgültige NIE der Steuerbehörde innerhalb der Frist von zwei Monaten nach Erhalt mitgeteilt wird.
Die Prüfung des Zwecks obliegt dem Notar aufgrund der jeweiligen Situation des Antragstellers. Dabei ist eine Steueranschrift in Bezug auf die Korrespondenz mit der Steuerverwaltung auf spanischem Staatsgebiet anzugeben. Diese kann sich grds. entweder in Spanien oder im Ausland befinden. Im Falle einer vorläufigen NIF ist jedoch eine Adresse in Spanien anzugeben. Ansonsten können nichtansässige Ausländer neben ihrer ausländischen Adresse auch eine Adresse oder ein Postfach in Spanien als Zustelladresse angeben. Befindet sich die Adresse in Spanien, muss zusätzlich die Katasterreferenz des betreffenden Gebäudes angegeben werden.

Mit dem Betreiben der Steuernummer über den Notar kommt es zum automatischen Generieren des Formular 030 der spanischen Steuerbehörde. Dem Notar wird über das System CSV dieses Formular als auch die ausgestellte NIF übermittelt.

Damit müssen Nichtansässige nicht zwingend eine NIE beantragen, sofern die vorläufige Zuweisung einer NIF genügt. Durch diese Beantragungsmöglichkeit über einen Notar kann der ansonsten lange Wochen dauernde Prozess beschleunigt und vereinfacht werden.

Nach wie vor aber besteht kein vergleichbares System für ausländische Gesellschaften, welches Notariaten ermöglicht, ebenso wie bei vor ihnen gegründeten Gesellschaften, die NIF zu beantragen.

Zwar hat der Gesetzgeber das Problem erkannt, aber nicht ausreichend umgesetzt. Das Gesetz für Startups sieht bspw. Erleichterungen vor, beschränkt diese aber auf nur solche Unternehmen.
Das Gesetz wurde am 1. Dezember 2022 verabschiedet, am 22. Dezember 2022 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft. Die Initiative ist Teil der Agenda España Digital 2026 und gehört zu den „Strukturreformen des Plans für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz, um das Geschäftsklima zu verbessern“. Sie ergänzt das Gesetz Crea y Crece sowie das Insolvenzrecht.
Das Gesetz schafft die Pflicht zur Beantragung einer NIE für nicht ansässige Investoren ab und  fordert lediglich, dass diese oder ihre Vertreter eine Steuernummer (NIF) bei der spanischen Steuerbehörde (AEAT) beantragen. Dies erfolgt über ein elektronisches Verfahren mit einer Bearbeitungsfrist von zehn Arbeitstagen.

Fazit NIF NIE Spanien

Nach wie vor ist es unverständlich, dass ausländischen Unternehmen der Zugang zum spanischen Markt über derart aus der Zeit gefallene Formalverfahren verzögert wird. Zumindest für natürliche oder juristische Personen aus einem EU-Mitgliedstaat müssen die Voraussetzungen vereinfacht und beschleunigt werden. Dies steht im beiderseitigen Interesse der Antragsteller wie auch des spanischen Staats. Daten ausländischer Gesellschaften können über das System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern eingesehen werden. Die Identifizierung ist über die EuID möglich. Für natürliche Personen kann ebenso die automatische Zuweisung einer NIF ausgehend von ihrer nationalen Ausweisdokument erfolgen.  

©2024 Verfasser NIF NIE Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

02. Dezember 2024 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU, Recht und Gesetz Spanien | Kommentare deaktiviert für NIF NIE Spanien