Start-up-Gesetz in Kraft
Nach Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Förderung von Start-ups (Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes, in Spanien bekannt als Ley de Startups) durch den spanischen Kongress am 3.11.2022, ist nun, einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Staatsanzeiger, am 23.12.2022 das Start-up-Gesetz in Kraft getreten (Gesetz 28/2022 vom 21. Dezember). Dieses zielt darauf ab, die Unternehmensdemografie und das Klima für Geschäfte zu verbessern, die Größe der Unternehmen zu erhöhen, das Unternehmertum zu fördern und das entstehende Ökosystem innovativer Start-ups zu stärken, insbesondere in der neuen digitalen Wirtschaft, wodurch Spanien nach den Worten von Nadia Calviño, Ministerin für Wirtschaft und digitale Transformation, zu einem der attraktivsten Länder für die Gründung von Start-ups werden könnte.
Das neue Start-up-Gesetz, das zu den Verpflichtungen des der Europäischen Kommission übermittelten Aufbau- und Resilenzplans Spaniens zur Erholung der Konjunktur (componente 13 del Impulso a la Pyme del Plan de Recuperación, Transformación y Resiliencia – Impulse für kleine und mittlere Unternehmen) zur Erlangung der CoVid-19-Zuschüsse der EU in Milliardenhöhe gehört, soll einen spezifischen Rechtsrahmen für diese Art von Unternehmen schaffen, welche die Grundlage der neuen digitalen Wirtschaft bilden und in den letzten Jahren hochqualifizierte Arbeitsplätze geschaffen und gute Wachstumsaussichten haben, sofern es ihnen gelingt, die größten Hindernisse zu überwinden, mit denen sie konfrontiert sind, nämlich fehlende Finanzierung und die Fähigkeit, Talente anzuziehen und diese auch im Land zu halten. Zu diesem Zweck wurde das neue Start-up-Gesetz ins Leben gerufen. Die Regierung wird darin ermächtigt, die für die Entwicklung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen zu erlassen.
Das Start-up-Gesetz bringt u.a. niedrigere Steuern für Unternehmer, eine Senkung der Einkommensteuer, Visa- und steuerliche Regelungen für digitale Nomaden im Rahmen der IRNR (Einkommenssteuer für Nichtansässige) sowie der Telearbeit.
Es umfasst 76 Artikel, Zusatz- und 13 Schlussbestimmungen.
Gemäß Artikel 25 soll ein „Nationales Forum für aufstrebende Unternehmen“ (Foro Nacional de Empresas Emergentes“ geschaffen werden.
„Artikel 25
(1) Das Nationale Forum für aufstrebende Unternehmen wird als kollegiales, interministerielles Beratungs- und Kooperationsgremium zwischen öffentlichen Verwaltungen, Universitäten, öffentlichen Forschungseinrichtungen und Technologiezentren, den repräsentativsten staatlichen und autonomen Unternehmensverbänden, Verbänden oder Körperschaften von Vermittlungsfachleuten, aufstrebenden Unternehmen und anderen, die mit ihnen zusammenarbeiten, gegründet.
(2) Seine Aufgabe wird es sein, zu analysieren, bewährte Praktiken zu ermitteln und öffentliche Maßnahmen zur Förderung des Unternehmergeistes in Forschung, Entwicklung und Innovation zu erörtern. Es wird auch Verbesserungen vorschlagen, die auf das Wachstum und Integration in die EU- und Weltmärkte abzielen.
Das Nationale Forum für aufstrebende Unternehmen wird Vielfalt, Integration und demokratische Grundsätze in aufstrebenden Unternehmen fördern. Zu diesem Zweck kann es Preise für Start-ups ausloben, die sich durch ihre Aktivitäten in diesem Bereich auszeichnen.“
Der Ministerrat verabschiedet innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung dieses Gesetzes im Staatsanzeiger einen königlichen Erlass, der die Funktionsweise des in Artikel 25 vorgesehenen Nationalen Forums für aufstrebende Unternehmen regelt.
©2022 Verfasser Start-up-Gesetz in Kraft: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht