Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Steuersonderzone Kanarische Inseln

Steuersonderzone Kanarische Inseln

 

Nach Zustimmung der Europäischen Kommission wurde die ursprünglich nur bis zum 31.12.2013 geltenden Regelungen zum Wirtschafts- und Steuersystem  und zur Kanarischen Sonderzone um ein Jahr bis zum 31.12.2014 verlängert. Dies entsprach einem vorausgegangenen Vorschlag der nationalen und regionalen Regierung.

Es gelten somit vorerst auch weiterhin  die bisherigen steuerlichen Regelungen und Instrumente sowie die Vorschriften der Sonderverordnung.

Zuvor war bereits das Inkrafttreten der Richtlinien für staatliche Beihilfen um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2014 verschoben worden.

Der Staat und die autonome Region verhandeln bereits über einen gemeinsamen Vorschlag an die Europäische Union zu den Regelungen zum Wirtschafts- und Steuersystem ab Januar 2015.

Schließlich soll ebenfalls die Steuer über den Import und Vertrieb von Waren durch die Kommission verlängert werden, dies jedoch parallel zu dem Aufschub des Inkrafttretens der Richtlinien für staatliche Beihilfen nur bis zum 30.06.2014.

 

 

Weitere Informationen zum Thema Steuerrecht Spanien

 

©2014 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

24. April 2014 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , , | Schreibe einen Kommentar