Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Auswirkungen des Gesetzes gegen den Steuerbetrug in Spanien – Maßnahmen 2014

Auswirkungen des Gesetzes gegen den Steuerbetrug in Spanien – Maßnahmen 2014

Nach Angaben der Generaldirektion der spanischen Finanzbehörde wird aufgrund des im spanischen Gesetzesblatt (BOE) veröffentlichten Jahresplans für Steuer- und Zollkontrolle im laufenden Jahr 2014 mit zusätzlichen Einnahmen von 1,568 Milliarden gerechnet, so dass das veranschlagte Ziel für diese Einnahmen aus dem Kampf gegen den Steuerbetrug auf 9,222 Milliarden Euro ansteige. Diese Zahl beinhalte nicht die Beträge, die aufgrund freiwilliger Nachentrichtung ohne vorherige Aufforderung und wegen Steuerdelikten anfielen, sodass die Einnahmen voraussichtlich höher als geplant seien.

 

Die Behörde hofft, durch die Umsetzung des diesjährigen Plans die Überprüfung der „digitalen Wirtschaft“ zu verstärken, was sämtliche geschäftliche Tätigkeiten umfasst, die  ausschließlich über das Internet vorgenommen werden. Durch die Erweiterung der Tätigkeitsgebiete, die das Netz ermögliche, könnten verschiedenste Formen des Betrugs verschleiert werden, unter anderem könnten Aktivitäten verdeckt oder fälschlicherweise als im Ausland vorgenommen ausgewiesen werden, um eine Steuerpflicht in Spanien zu umgehen.

Das Internet hat für das spanische Finanzamt oberste Priorität beim Kampf gegen den Steuerbetrug. Die Finanzverwaltung wird in erster Linie durch das Internet verfügbare Informationen, die zur Aufdeckung von verschleierten Aktivitäten dienen, einholen und auswerten sowie solche natürlichen Personen und Unternehmen kontrollieren, die durch ihre Homepages Werbeeinnahmen erzielen, um sicherzustellen, dass für diese Einnahmen die entsprechenden Steuern gezahlt werden.

Entsprechend dem Plan zur Steuerkontrolle 2014 (plan de control tributario 2014) wird das Finanzamt bezüglich dieser Aktivitäten bestimmte Merkmale herausarbeiten, die auf das Risiko einer nicht ordnungsgemäßen Steuerzahlung hindeuten. Konkret wird sie Kontrollmaßnahmen für Hersteller und Anbieter von Dienstleistungen durchführen, die ihre Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten. Nach Angaben der Behörde habe sich die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer durch den Gebrauch technischer Mittel verändert, sodass auch die Kontrollmaßnahmen durch die Finanzbehörde angepasst werden müssten, welche sich „neuen Methoden des Steuerbetrugs“ gegenübersieht, da durch die Erweiterung der Tätigkeitsgebiete mit Hilfe des Internets sowohl vollständig verdeckte Tätigkeiten ermöglicht werden als auch solche, die scheinbar im Ausland, in Wirklichkeit aber von spanischen Unternehmen vorgenommen wurden, um eine Steuerpflicht in Spanien zu umgehen.

Wie schon im vergangenen Jahr werde die sogenannte „aggressive Steuerplanung“, speziell von multinationalen Unternehmen, durch die Kontrollorgane der Finanzverwaltung besonders aufmerksam beobachtet werden, weshalb man den Fokus auf diejenigen Steuerpflichtigen mit Steuersitz in Spanien legt, die sich Körperschaften oder hybride Strukturen zu Nutze machen, um die Zahlung von Steuern zu umgehen.

In diesem Zusammenhang werde die Behörde in Zukunft Handlungen verfolgen, durch die ein doppelter Ansatz von Verlusten und Kosten erreicht werden soll, die künstliche Erzeugung von Verlusten durch interne Transaktionen, die Umleitung von Einkünften aus wirtschaftlichen Aktivitäten durch Zwischenschaltung von gemeinnützigen Einrichtungen sowie Umstrukturierungen von Unternehmen oder die Absetzbarkeit von  Ausgaben und den unrechtmäßigen Ausgleich von vorgetragenen Verlusten.

Ebenso soll im Jahre 2014 das Nationale Amt für Internationale Steuerangelegenheiten eingerichtet werden, um den Missbrauch von nationalen und internationalen Bestimmungen einzudämmen und die Preise für Transaktionen sowie die fiktive steuerliche Niederlassung in anderen Ländern besser kontrollieren zu können.

Der Kampf gegen den organisierten Steuerbetrug wird dieses Jahr ebenfalls weiterhin ein wichtiges Thema für die Finanzverwaltung sein, insbesondere hinsichtlich des „Missbrauchs“ von Sonderregelungen durch die Ausstellung von falschen Rechnungen, zur missbräuchlichen Steuersenkung, oder durch Betrug bezüglich der innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer.

Die Finanzbehörde beabsichtigt mit der Untersuchung von äußeren Anzeichen für Wohlstand in den Fällen fortzufahren, in denen diese Anzeichen einen Widerspruch zu bisherigen Angaben über Einkünfte und Vermögen stehen.

Zusätzlich werde in den Bereichen, in denen üblicherweise mit Bargeld bezahlt wird, die Anwendung von Beschränkungen für Bargeldzahlung überprüft.

Zum ersten Mal wertet die Behörde dieses Jahr die Informationen aus, die durch das Modell 720 (Auslandsvermögen) in Erfahrung gebracht wurden, welches der  Erlangung von Kenntnissen über mögliche Erträge aus Gütern oder Rechten im Ausland und der Gewährleistung der ordnungsgemäßen Steuerzahlung dient, aufgrund dessen die Behörde Pfändungen von Gütern und Guthaben im Ausland vornehmen könnte.

Um verdeckte wirtschaftliche Tätigkeiten einzudämmen, werde die Finanzbehörde vermehrt in Bereichen tätig, in denen eine spezielle soziale Wahrnehmung eines hohen Grades an verdeckter wirtschaftlicher Tätigkeit anzunehmen sei.

Bei der Untersuchung werde auf Personal zurückgegriffen, das auf Techniken zur EDV-Überprüfung spezialisiert ist, um steuerliche Manipulationen aufzudecken.

Die Steuerprüfer würden ebenfalls Außenprüfungen vornehmen, um Vermietungen, die nicht angegeben wurden, ausfindig zu machen.

Rechnungsstellungen und Zahlungsmethoden würden analysiert, es erfolgten Überprüfungen von Subventionen, von nicht angegebenen Erträgen von Steuerpflichtigen, die eine freiberufliche oder unternehmerische Tätigkeit ausüben, von Geschäften mit Steuerparadiesen oder die Überprüfung von Bürgern, bei denen eine hohe Gefahr der Steuerhinterziehung bestehe

Schließlich werde die Finanzbehörde im Zuge der Erzielung von Steuereinnahmen besonders auf die „systematische“ Nutzung von Stundungsanträgen, mit dem Ziel unberechtigten Aufschubs, achten.

 

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©2014 Verfasser: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

13. Mai 2014 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , | Schreibe einen Kommentar