Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Abgabenordnung Spanien – Gesetz zur Teilreform

Abgabenordnung Spanien - Gesetz zur Teilreform

Gesetz 34/2015 zur Teilreform der Abgabenordnung Spanien 

In der ersten Oktoberwoche wurde das Gesetz 34/2015 zur Teilreform des Gesetzes 58/2003 (Abgabenordnung Spanien – Ley General Tributaria) veröffentlicht, welches neben einiger kleinerer Änderungen, zuletzt die größeren, mit dem Gesetz gegen den Steuerbetrug in Spanien (Ley 7/2012) eingeführten Änderungen erfahren hatte, die insbesondere in Verbindung mit der Bekämpfung der dortigen Wirtschaftskrise entstanden waren.

Wenn auch zwischenzeitlich zumindest die Zahlen eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation verheißen, so zielen auch die neuerlichen Änderungen weiter auf die Bekämpfung von Steuerdelikten in Spanien.

Die hierzu nun eingeführten Mittel suchen eine Verbesserung bzgl. der Finanzbehörde zugänglichen Information, Beschleunigung und Verbesserung von Verfahren im Allgemeinen und im Besonderen solcher zur effizienteren Bekämpfung des Steuerbetrugs.

So wurde die telematische Führung und Beibringung von Büchern neu eingeführt, wie auch die Verpflichtung der Mitteilung des steuerlichen Sitzes von Bankkonteninhabern im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs in den EU-Mitgliedstaaten und mit den Vereinigten Staaten von Amerika eingeführt.

Weitere Maßnahmen sind solche zur Verbesserung der Anwendung und Quellen von Daten die im Rahmen der indirekten Schätzung von Bemessungsgrundlagen wie auch die Neuerungen der Verwaltungsrechtswegreform.

Neuerungen gibt es schließlich im Bereich der Überprüfungs- und Untersuchungsrechte der Verwaltung, Ausweitung der Folgen des Einzugs einer Steuernummer, Beschränkungen der Möglichkeit der Nutzung von Rechnungen als Beweismittel.

 

Wesentlich sind die 4 folgenden Mittel:

  • Sanktionen aufgrund gegen festgelegte Verwaltungskriterien verstoßenden Handlungsweisen, welche der spanische Gesetzgeber insbesondere zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung oder –flucht großer Unternehmensgruppen mit ihren beträchtlichen Beratungs- und Planungsmitteln einführt
  • Verlängerung der Dauer der Steuerprüfungsfristen und Vereinfachung der Bedingungen ihrer Unterbrechung mit dem Ziel der Verringerung der Aufhebung von Maßnahmen aufgrund von Verjährungen, insbesondere nach langwierigen und kostenaufwändigen Prüfungsmaßnahmen wie auch von Rechtsstreitigkeiten im Allgemeinen
  • Einführung der Möglichkeit von Zahlungsaufforderungen im Verwaltungswege im Verlaufe eines Steuerstrafverfahrens
  • Einführung einer öffentlichen Steuerschuldnerliste

 

Fazit: Insbesondere mit den letzten beiden Maßnahmen geht der Gesetzgeber neue Wege indem er im Rahmen der öffentlichen Anprangerung von Steuerschuldnern mit Beträgen und Namen eine soziale Komponente einführt, die ein kollektives Bewusstsein für die Schwere des Problems und der Folgen für die Gemeinschaft zur Folge haben soll.

Auch die parallele Möglichkeit der Beitreibung durch die Finanzverwaltung im Verlaufe des Steuerstrafverfahrens ist ein wichtiges Novum. Nachdem die Vergangenheit gezeigt hat, dass Steuerstrafverfahren in Spanien kein adäquates Mittel zur Bekämpfung des Steuerbetrugs darstellen, da sie einerseits von extremer Dauer und gleichzeitig die Verwaltungshandlungen ausgesetzt waren, wird nun erstmalig ein effektiveres Vorgehen ermöglicht.

Insbesondere international tätigen Großunternehmen, die bspw. durch Konstruktionen wie in Steuerparadiesen ansässigen Gesellschaften und sodann steuerfreien Dividendenzahlung an die Muttergesellschaften im legalen Rahmen vermeiden, weder im Ansässigkeitsstaat eines Tochter- noch des Mutterunternehmens die dort ansonsten anfallenden Steuern zu entrichten, wird mit der neuen spanischen Abgabenordnung  der Kampf angesagt.

 

©2015 Verfasser Abgabenordnung Spanien Reform 2015: F. Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

 

Zu den Folgen verspäteter oder unterlassener Steuerzahlung, s. hier

 

03. Dezember 2015 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: , , , | Kommentare deaktiviert für Abgabenordnung Spanien – Gesetz zur Teilreform