Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Stichtag Steuerformular 720 Spanien 31.03.

Stichtag Steuer Auslandsvermögen Spanien 31.03.2016

Bereits im vierten Jahr in Folge sind in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtige aufgefordert, ihr Auslandsvermögen in einer gesonderten Steuererklärung (Steuerformular 720-modelo 720) anzugeben. In Spanien Residente die bereits in Vorjahren die Erklärung abgegeben haben sind zur Erklärung des Auslandsvermögens mittels Steuerformular 720 nur unter folgenden Voraussetzungen verpflichtet:

Wenn der Wert irgendeines deklarierten Vermögensbestandteiles einen Zuwachs von mehr als 20.000,- Euro seit der abgegebenen Erklärung erfahren hat. Bzgl. Änderungen durch Wertverluste ist keine Erklärung abzugeben. Im Falle des Wertzuwachses von mehr als 20.000,- Euro ist mithin eine erneute Steuererklärung mittels Steuerformular 720 abzugeben, bei welcher nicht nur diese Wertveränderung, sondern vielmehr sämtliche zu erklärende Vermögensbestandteile darzulegen sind.

Da allerdings 3 Kategorien (Konten, Immobilien und Aktien) existieren, ist im Falle, dass sich ein Zuwachs nur in einer dieser Kategorien ergibt, auch nur über sämtliche Bestandteile dieser Kategorie, die eine Veränderung erfahren hat, zu informieren.

Neben diesem Zuwachs ist der Abgang oder Zugang eines Vermögensbestandteils mit dem Steuerformular 720 zu erklären, ohne dass dabei aber die Position des Restes des Auslandsvermögens zu erklären wäre. Wenn ein Zugang gemeinsam mit Veränderungen der übrigen Vermögensbestandteile derselben Kategorie insgesamt zu einem Wertzuwachs iHv. mehr als 20.000,- Euro geführt hat, ist eine erneute Vermögenssteuererklärung mit Formular 720 abzugeben, mit welcher über die aktualisierte Position sämtlicher Elemente dieser Kategorie zu informieren ist.

Diese Erklärung betrifft keine Einkommensbestandteile, sondern lediglich informatorische Angaben, um die spanischen Finanzbehörden in die Lage zu versetzen, ggf. von solchen Einkommensquellen zu erfahren, Details s. hier.

 

©2017 Verfasser Stichtag Steuerformular 720: F. Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

link zu den Folgen verspäteter oder unterlassener Steuerzahlung in Spanien

link zur Steuerhinterziehung und deren Verjährung in Spanien s. hier

16. März 2017 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: | Kommentare deaktiviert für Stichtag Steuerformular 720 Spanien 31.03.