Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Stichtag Steuer Auslandsvermögen Spanien 31.03.2015

Stichtag Steuer Auslandsvermögen Spanien 31.03.2015

Mit Veröffentlichung im spanischen Staatsanzeiger (BOE) vom 31.01.2013 wurde die Verordnung HAP/72/2013 vom Vortag verabschiedet und damit das Steuerformular zur Erklärung von im Ausland belegenen Gütern und Rechten publiziert. Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung ergibt sich, nach vorheriger Änderung des königlichen Dekrets 1065/2007, aus den Bestimmungen des königlichem Dekrets 1558/2012 vom 15.11..

Demgemäß sind nun bereits im dritten Jahr alle in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtigen aufgefordert, ihr Auslandsvermögen in einer gesonderten Steuererklärung (modelo 720) anzugeben.

Steuerpflichtige die schon in den Vorjahren diese Erklärung abgegeben haben, sind allerdings nur dann zur Abgabe verpflichtet, sofern in mindestens einer der Kategorien eine Erhöhung von mehr als 20.000 Euro vorliegt, einer der Vermögenswerte veräußert oder ein neuer erworben wurde, ein Konto geschlossen wurde, etc..

Details s. hier.

link zu den Folgen verspäteter oder unterlassener Steuerzahlung in Spanien

link zur Steuerhinterziehung und deren Verjährung in Spanien s. hier

 

17. März 2015 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Steuerrecht Spanien | Schlagwörter: | Kommentare deaktiviert für Stichtag Steuer Auslandsvermögen Spanien 31.03.2015