Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Zustellung Europa

Zustellung Europa

Am 23.11.2020 wurde die neue Europäische Zustellungsverordnung (VO 1393/2007-Zustellung Europa) zur Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten angenommen.

Bereits Ende 2013 hatte die Europäische Kommission in einem Vorschlag für eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 Vorschläge zur Verbesserung des Einsatzes der elektronischen Kommunikation gemacht.
Im Rahmen der umfassenden Förderung des Einsatzes der elektronischen Kommunikation sollte die elektronische Zustellung zustellungsbedürftiger Dokumente an die Parteien der Zustellung durch Postdienste gleichgestellt werden, im übrigen Schriftverkehr zwischen den Parteien und dem Gericht die elektronische Übermittlung die Regel darstellen.

Am 23. November 2020 kam es nun zur legislativen Entschließung zu dem Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) (Neufassung) (09890/2/2020 – C9-0356/2020 – 2018/0204(COD)) (ordentliches Gesetzgebungsverfahren: zweite Lesung) :

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 23. November 2020 den Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten angenommen.
Mit der überarbeiteten Verordnung soll mittels digitaler Hilfsmittel die Effizienz und Schnelligkeit grenzüberschreitender Gerichtsverfahren verbessert werden.
Die Verordnung führt zu diesem Zweck ein dezentrales IT-System zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten ein. Die Verordnung sieht dabei vor, dass dieses dezentrale IT-System auf einer interoperablen Lösung wie beispielsweise e-Codex basiert.  

Der Gesetzgebungsakt ist vor Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union noch vom Präsidenten des Rates zu unterzeichnen, um sodann in Kraft zu treten.

©2020 Verfasser Zustellung Europa: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

06. Dezember 2020 von Frank Dieter Müller
Kategorien: Berichte aus Spanien u. EU | Kommentare deaktiviert für Zustellung Europa