Erklärung Auslandsvermögen Spanien
Seit dem Jahr 2013 sind in Spanien unbeschränkt Steuerpflichtige verpflichtet, ihr nicht in Spanien belegenes, mithin Auslandsvermögen in einer gesonderten Steuererklärung (Steuerformular 720-modelo 720- Erklärung Auslandsvermögen Spanien) anzugeben. Fristablauf ist der 31.03.2018.
In Spanien Residente die bereits in Vorjahren die Erklärung abgegeben haben sind zur Erklärung des Auslandsvermögens mittels Steuerformular 720 nur verpflichtet, sofern ein Vermögenszuwachs von über 20.000,- Euro erfolgt ist.
Im Rahmen der erstmaligen Verpflichtung zur Abgabe des Steuerformulars 720 (Auslandsvermögen Spanien) sind folgende Informationen erforderlich:
Für alle Aktiva:
- Beschreibung des Vermögens
- Datum des Erwerbs der jeweiligen Vermögensbestandteile
Für laufende Konten
- Identifikation (BIC, IBAN, Bankinstitut, Steuernummer im Land des Sitzes des Institutes)
- vollständige Anschrift (Sitz) des Institutes
- Saldo zum 31. Dezember des Vorjahres
- Durchschnittssaldo im letzten Quartal des Vorjahres
- Prozentsatz der Beteiligung am Konto
Für Wertpapiere
- Identifikation des ausgebenden Unternehmens (Steuernummer im Land des Sitzes)
- vollständige Anschrift (Sitz)
- Wert zum 31. Dezember des Vorjahres
- Anzahl/Nummer und Art des Wertpapiers (im Depot gebucht oder physisch vorhanden)
- Prozentsatz der Beteiligung an den Wertpapieren
Für Investmentfonds
- Identifikation des auflegenden Unternehmens (Steuernummer im Land des Sitzes)
- vollständige Anschrift (Sitz)
- Wert zum 31. Dezember
- Anzahl/Nummer und Art der Werte (con anotacion en cuenta o no)
- Prozentsatz der Beteiligung
Für Lebens- oder Invalidenversicherungen, befristete Pensionen oder auf Lebenszeit
- Identifikation des Versicherungsunternehmens (Steuernummer im Land des Sitzes)
- Vollständige Anschrift (Sitz) der Gesellschaft
- Wert zum 31. Dezember (Rückkauf oder Kapitalisierung)
- Prozentsatz der Beteiligung
Für Immobilien
- Vollständige Anschrift
- Wert zum 31. Dezember des Vorjahrs (Kataster oder Erwerbspreis)
- Prozentsatz der Beteiligung
Weiterhin sind mit der Erklärung Auslandsvermögen Spanien auch der Nießbrauch, das bloße Eigentum wie auch Gebrauchsrechte etc. zu erklären. Ebenso trifft eine Verpflichtung der Erklärung Kontoinhaber, Vertreter, Begünstigte, Bevollmächtigte oder reale Inhaber iSd. spanischen Geldwäschegesetzes, in dem Moment, in dem sie diese Eigenschaft verlieren.
©2017 Verfasser Erklärung Auslandsvermögen Spanien: Frank Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Zur Rechtswirksamkeit der Sanktionen, s. hier
Zur Vermögensteuer Spanien, s. hier