Sozialversicherung Spanien – Selbständige und digitales Postfach
Sozialversicherung Spanien – Selbständige
Ab dem 1. Oktober 2018 müssen alle Selbständigen in das sog. RED-System („Remision Electrónica de Datos“) bei der Sozialversicherung Spanien eingetragen sein.
Seit einigen Jahren bereits treibt die spanische Finanzverwaltung und die Sozialversicherung die Digitalisierung der Kommunikation mit Steuerpflichtigen bzw. Sozialversicherungsmitgliedern voran. Ab dem 1. Oktober 2018 werden nunmehr Selbständige aber auch Unternehmensleiter und Geschäftsführer verpflichtet, über ein elektronisches Identifizierungssystem zu verfügen, das ihre Identität nachweist. Dieses System soll es ihnen zusätzlich ermöglichen, eine Vielzahl von Verfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme, dem Beitrag und der Erhebung von Gebühren zu betreiben. Einige Beispiele für solche Prozesse sind:
- Anmeldung und Abmeldung der Selbständigen bei der RETA („Régimen Especial de Trabajadores Autónomos“)
- Änderung der Beitragsgrundlagen
- Änderung der Tätigkeit in der RETA
- Anfordern von Bescheinigungen, z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, etc.
- Andere Verfahren wie: Änderung von Adress- oder Zahlungsdaten
Mithin ist es erforderlich, regelmäßig das elektronische Postfach abzurufen. Infolge der kurzen Fristen empfiehlt es sich, das Postfach mindestens einmal pro Woche zu kontrollieren.
Jedweder andere Bezug zur Sozialversicherung Spanien kann über die homepage der „Tesoría General de la Seguridad Social“ hergestellt werden.
Sozialversicherung Spanien – elektronische Identifikation
- Die Identifizierung erfordert ein von der Sozialversicherung akzeptiertes Zertifikat ( z.B. das gleiche, das auch für das Finanzamt verwendet wird)
- Ebenso ist mit einem elektronischen (Personal)ausweis eine Identifikation möglich
- Und schließlich ist dies auch mittels „Cl@ve-System“ möglich. Hierbei handelt es sich um ein System der Identifikation und elektronischen Signatur, das alle öffentlichen Verwaltungen nutzen und das auf der Verwendung eines Codes basiert, der bei der vorherigen Registrierung des Bürgers festgelegt wurde.
Die Personen, die über keine dieser drei Möglichkeiten verfügen, müssen sich mit einer Fotokopie ihres Personalausweises, einem Nachweis, der Ihren Status als Selbständiger in der Sozialversicherung bescheinigt und einem ausdrücklichen Antrag auf Zugang zum System an eines der Büros der Sozialversicherung wenden.
©2018 Verfasser Sozialversicherung Spanien – Selbständige: F. Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien), Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht