Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Steuer Spanien 2022

Steuer Spanien 2022

Mit Datum vom 31.1.2022 wurde der Beschluss der Generaldirektion der staatlichen spanischen Steuerverwaltung vom 26. Januar 2022, mit dem die allgemeinen Leitlinien des Jahresplans zur Steuerkontrolle 2022 („Directrices del Plan Anual de Control Tributario) genehmigt werden, im Staatsanzeiger veröffentlicht (“Resolución de 26 de enero de 2022, de la Dirección General de la Agencia Estatal de Administración Tributaria, por la que se aprueban las directrices generales del Plan Anual de Control Tributario y Aduanero de 2022”). Der Artikel Steuer Spanien 2022 zeigt die neuesten Schritte der spanischen Steuerbehörde auf dem Weg zur Digitalisierung und noch umfassenderer Kontrolle auf.

Gemäß Regierungsmitteilung vom 31.1.2022 soll die spanische Finanzbehörde mittels Nutzung der Analysetechniken der OECD zum Verhalten von Steuerpflichtigen die „Förderung der freiwilligen Erfüllung von Steuerpflichten vorantreiben“.

Geplant sind Strategien der Steuerbehörde zur Ausweitung des Einsatzes von Techniken zwecks Analyse des Verhaltens der Steuerzahler, um die freiwillige Einhaltung der Steuernormen zu erleichtern. Wie in den veröffentlichten allgemeinen Leitlinien des Kontrollplans Steuer Spanien 2022 dargelegt, soll die Finanzbehörde eine Arbeitsgruppe einrichten, um die internen Praktiken zu definieren, die diese Techniken bereits beinhalten, um zu ermitteln, wie diese verbessert werden können sowie um neue Bereiche und Prozesse zu deren Anwendbarkeit zu identifizieren, wobei sowohl ihre eigenen Erfahrungen in diesem Bereich als auch die anderer Steuerverwaltungen berücksichtigt werden. All dies unter dem Fokus „behavioural insights“ der OECD für staatliches Handeln.

Der Ansatz besteht darin, den Einsatz dieser Techniken zu systematisieren, um die freiwillige Einhaltung der steuerlichen Pflichten im Hinblick auf die Kommunikation mit den Steuerpflichtigen und die EDV-Anwendungen des Finanzamts zu verbessern. Ziel ist es, neue, effizientere und weniger belastende Arbeitstechniken für die Steuerzahler zu konsolidieren und sie zu ermutigen, ihre eigenen freiwilligen Entscheidungen auf der Grundlage geeigneter Informationen zu treffen und dadurch die Einhaltung der Steuervorschriften zu verbessern.

Im Rahmen des gleichen Ansatzes, das Verhalten der Steuerzahler besser zu verstehen, um damit eine spontane Verbesserung der Steuerehrlichkeit zu fördern, soll die Steuerbehörde Fortschritte bei den Instrumentarien machen, die sie bereits zu diesem Zweck einsetzt. So soll das „maschinelle Lernen“ (automatisiertes Lernen) in „Renta Web“ konsolidiert werden, um vorhersehbare Fehler der Steuerzahler beim Ausfüllen ihrer Steuererklärungen zu reduzieren und die Anzahl der Felder mit Informationsmeldungen zu erhöhen. Ebenso soll die Ausstellung von Warnschreiben („cartas aviso“) an Steuerzahler, die im Laufe der Zeit bestimmte Parameter aufweisen, welche auf ein potenzielles Risiko der Nichteinhaltung der Vorschriften hinweisen, wieder aufgenommen werden.

Auch die Informationen, die den Steuerzahlern bei der Erstellung ihrer eigenen Steuererklärungen zur Verfügung stehen, sollen verstärkt werden. In der Körperschaftsteuer soll die Verfügbarkeit von Warnmeldungen, die während der Einreichung generiert werden, für die Steuerzahler erweitert, während in der Einkommenssteuer die in den Steuerdaten angebotenen Informationen weiter ausgebaut werden sollen und im Mehrwertsteuerentwurf (borrador de IVA, „PRE303„) die Gruppe der Steuerzahler, denen die aggregierten Bücher („libros agregados“) angeboten werden, erweitert werden, wodurch die Erstellung der Steuererklärung erleichtert werden soll.

Steuer Spanien 2022 – Auf dem Weg zu einem virtuellen Steuerassistenten

Die Verbesserung der online-Assistenz soll auch durch die Konsolidierung und Weiterentwicklung der Integralen Digitalen Assistenzverwaltungen („Asistencia Digital Integral, ADIADI“) sowie durch einen neuen Impuls für virtuelle Assistenten erfolgen, die bei der Entwicklung des „Steuerassistenten“ für Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen von Steuerzahlerdaten voranschreiten, aber auch bei der Einkommensteuer den in den letzten Jahren mit den Mehrwertsteuerassistenten eingegangenen Weg einschlagen soll.

Der Leitfaden Steuer Spanien 2022 markiert somit den Beginn der Entwicklung eines virtuellen Einkommensteuer-Assistenten, der zum einen die Fragen der Steuerzahler beantworten und zum anderen ein Feedback zu den häufigsten Zweifeln der Steuerzahler in diesem Bereich einholen soll, um die Wissensbasis des Tools selbst zu ergänzen. Während der Entwicklung dieses Assistenten wird der Inhalt des so genannten „Informador de Renta“ erweitert, um durch strukturierte Informationsinhalte Antworten auf die häufigsten Fragen der Steuerzahler zu geben.

Im Bereich der Steuererhebung („recaudación“) soll es zur Konsolidierung und Weiterentwicklung der telefonischen und elektronischen Kanäle als Plattformen für personalisierte Informationen und zur Erleichterung der online-Zahlung kommen, wodurch sich die Wartezeiten und die Reaktionszeiten der Verwaltung verringern sollen.

Kontrolle der internationalen Besteuerung

Im Bereich der Steuerkontrolle enthalten die Leitlinien erneut einen Abschnitt über die internationale Steuerkontrolle und insbesondere die „360º-Strategie“ für Verrechnungspreise (innerhalb einer Gruppe), um die verschiedenen Verfahren, welch die Transaktionen zwischen verbundenen Parteien eines bestimmten Steuerzahlers betreffen können, miteinander zu verknüpfen, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu gewährleisten und Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Mittelpunkt dieser Strategie steht das neue automatisierte System zur Analyse des Verrechnungspreisrisikos, das von der Zentralen Delegation für große Steuerzahler in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Amt für Internationale Steuern (ONFI) entwickelt wurde und 2022 bereits voll einsatzfähig ist. Es fasst alle verfügbaren nationalen und internationalen Informationen zu diesem Thema zusammen und soll regelmäßig mit neuen Quellen aktualisiert werden. Mit diesem System sollen „risikoreiche Steuerverhaltensmuster“ erkennbar werden.

Andererseits wird die Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der EU-Rechtsprechung, welche die Anwendung von Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung verschärft, die korrekte Anwendung dieser Vorschriften in Bezug auf die Anwendung von Steuerbefreiungen für Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an Gebietsfremde („No Residentes“) sicherstellen.

In Bezug auf die Bekämpfung von Staaten und Regelungen, die Ausweich- und Umgeshungsverhalten begünstigen, sollen die Inspektionen die korrekte Anwendung der bestehenden „Anti-Steuerparadies“-Vorschriften in den Verordnungen sicherstellen, wobei aber die im Jahr 2021 erhaltenen Informationen über die Einhaltung der im Rahmen der Entwicklung des BEPS-Projekts vorgesehenen Anforderung einer wesentlichen Tätigkeit hinzukommen sollen. Dabei handelt es sich um einen neuen, vom OECD-Forum für schädliche Steuerpraktiken geförderten Austausch, bei dem Länder, die keine Körperschaftssteuer kennen oder in denen der Steuersatz null oder sehr niedrig ist, den Ländern, in denen die Muttergesellschaften oder die wirtschaftlichen Eigentümer ansässig sind, Informationen über Unternehmen mit Sitz in diesen Gebieten zur Verfügung stellen, die leicht zu verlagernde Tätigkeiten ausüben.

Ermittlung verborgener Vermögen

Neben der üblichen Analyse- und Ermittlungsarbeit des Nationalen Amtes für Betrugsbekämpfung („Oficina Nacional de Investigación del fraude, ONIF“) und der anschließenden Kontrolle von Steuerpflichtigen mit relevanten Vermögenswerten in den verschiedenen regionalen Bereichen, wie z.B. der Simulation eines steuerlichen Wohnsitzes im Ausland oder der Schaffung von Strukturen zur Verschleierung von Einkommen und Vermögen, soll die Kontrollstelle für relevante Vermögenswerte („Unidad de Control de Patrimonios Relevantes“) in diesem Jahr einen Teil ihrer Bemühungen auf zwei spezifische Arbeitsbereiche konzentrieren.

Zum einen soll sie die zweite Phase des Instruments zur automatischen Ermittlung der wirtschaftlichen Eigentümer von undurchsichtigen Gesellschaften, die hochwertige Wohnimmobilien halten, abschließen. Während sich die Arbeit in der ersten Phase an ausländische Unternehmen richtete, soll sie nun mit ebenso undurchsichtigen, aber in Spanien ansässigen Unternehmen abgeschlossen werden. Darüber hinaus soll das Referat die notwendigen Instrumente für die massive Nutzung der neuen Informationen des Generalrats der Notare („Consejo General del Notariado“) einführen.

Kampf gegen die Schattenwirtschaft

Im Bereich der Kontrolle der Schattenwirtschaft soll der Kampf gegen die Verwendung von Systemen zur Verschleierung von Verkäufen in Übereinstimmung mit dem im Betrugsbekämpfungsgesetz festgelegten gesetzlichen Verbot verstärkt werden. Wie in Komponente 27 des Konjunkturprogramms („Plan de Recuperación“) vorgesehen und im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Gesetzes, sollen die spanischen Finanzämter Gespräche mit Organisationen von KMU und Selbstständigen, um technische Alternativen zu analysieren, die nicht nur die Einhaltung des Verbots ermöglichen, sondern auch umfassende digitale Lösungen für die Einhaltung der Rechnungs- und Registrierungspflichten und den schrittweisen Erhalt von Steuererklärungsentwürfen bieten, soweit das Rechnungsstellungssystem auch die automatische Übermittlung der Informationen an die spanischen Finanzbehörden ermöglicht, dies alles vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit europäischer Mittel zur Finanzierung der Digitalisierung von Selbstständigen und KMU.

Andererseits soll das spanische Finanzamt nach der Verschärfung des Betrugsbekämpfungsgesetzes erneut Außenprüfungen vor Ort in den sogenannten Nestern von Gesellschaftssitzen („nidos de sociedades“), fördern, in denen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausgeübt werden, wie zB. auch „Coworking“-Orten oder Unternehmen welche Briefkastenfirmen ansiedeln bzw. virtuelle Firmensitze, um das skrupellose Verhalten einer sehr kleinen Zahl von Steuerzahlern zu bekämpfen, die sich die Schwierigkeit der Überprüfung der Daten über das tatsächliche Einkommensvolumen zunutze machen.

Ebenso soll der traditionelle „Besuchsplan“ der Steuerprüfer mit seiner doppelten Komponente der Kontrolle und der Förderung der Verbesserung der freiwilligen Einhaltung der Vorschriften fortgesetzt werden, wobei in diesem Jahr die Steuerprüfungen zur Überprüfung von Zensusfragen im Vordergrund stehen sollen, zu denen auch Besuche in diesen „Unternehmensnestern“ gehören.

Die Kontrollen sollen in den Sektoren oder Geschäftsmodellen fortgesetzt werden, in denen ein hohes Maß an Schattenwirtschaft anzutreffen ist, und insbesondere in Bereichen, in denen Bargeld als einziges akzeptiertes Zahlungsmittel verwendet wird oder in denen es über die gesetzlichen Beschränkungen für Bargeldtransaktionen hinaus verwendet werden kann. Gleichzeitig soll die Gruppe der potenziellen  Steuerpflichtigen die keine Umsatzsteuer erklären, erweitert und im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Arbeitsaufsichtsbehörde („Inspección de Trabajo“) Sektoren mit häufigen Unterauftragsvergaben analysiert werden, um die korrekte Besteuerung der Mehrwertsteuer und des persönlichen Einkommens von Unternehmen mit scheinselbständigen Arbeitnehmern zu überprüfen.

Steuer Spanien 2022 – Elektronischer Handel und digitale Wirtschaft

Im Jahr 2022 soll das spanische Finanzamt sich auch auf die Kontrolle von Transaktionen konzentrieren, die über den elektronischen Handel abgewickelt werden, sowie auf bestimmte Bereiche der digitalen Wirtschaft selbst, d. h. solche, die im Wesentlichen über das Internet abgewickelt werden. Im Zusammenhang mit Online-Verkäufen sollen die spanischen Finanzämter sich erneut auf die steuerliche Identifizierung von Unternehmen konzentrieren, die nicht in Spanien ansässig sind, die aber, aufgrund ihrer Verkäufe an spanische Verbraucher, Mehrwertsteuer in Spanien zahlen müssen.

Zu diesem Zweck und in Zusammenarbeit mit anderen EU-Steuerverwaltungen soll auch die Kontrolle der Plattformen des elektronischen Handels selbst verstärkt werden. Die Steuertatbestände der Steuer auf bestimmte digitale Dienstleistungen tragen ihrerseits dazu bei, den tatsächlichen Umfang der Tätigkeit dieser multinationalen Plattformen auf dem spanischen Markt zu ermitteln und ermöglichen einen Abgleich der Daten mit den eingereichten Steuererklärungen.

In Bezug auf die digitale Wirtschaft sollen Formeln gefördert werden, um wirtschaftliche und kommerzielle Informationen zu erhalten, die bei späteren Überprüfungen genutzt werden können. Die spanische Finanzbehörde unterstreicht in den Leitlinien, dass die Zunahme der über das Internet abgewickelten Tätigkeiten eine umfassende Kontrolle der korrekten Besteuerung erfordert, um Betrug und unlauteren Wettbewerb zu vermeiden. Daher plant die Steuerbehörde im Jahr 2022, ihre Maßnahmen in Bezug auf diejenigen digitalen Aktivitäten zu verstärken, die ein größeres Steuerrisiko darstellen können.

Spezifische Maßnahmen des Kontrollplans Steuer Spanien 2022 im Bereich der Körperschaftssteuer

Auch die Überprüfung von Steuerpflichtigen, die in ihren Steuererklärungen wiederholt verrechenbare Verluste und Abzüge bei der Anwendung der Körperschaftssteuer in Spanien angegeben haben, soll fortgesetzt werden. Der Anstieg dieser Salden und das Risiko einer unangemessenen Steuerminderung in künftigen Jahren mache eine besondere Kontrolle erforderlich.

Ein weiteres Risiko bestehe darin, dass Steuervorteile von Unternehmen ohne wirtschaftliche Aktivität, deren Hauptgrund für ihre Existenz gerade darin besteht, diese Vorteile zu nutzen, missbräuchlich in Anspruch genommen würden. In den Leitlinien wird insbesondere auf die Verwendung assoziativer Strukturen wie wirtschaftlicher Interessenvereinigungen („Agrupaciones de Interés Económico“) hingewiesen. Das spanische Finanzamt soll sich auf Fälle konzentrieren, in denen sie lediglich als „Vehikel“ dienen, um Steuervorteile an Dritte zu übertragen, die in den Genuss dieser Vorteile kommen wollen. Diese Analyse und Überprüfung soll sich nicht nur auf das zwischengeschaltete Unternehmen selbst beschränken, sondern auch die Teilhaber und Mitgesellschafter einbeziehen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen, die an eine offene Investmentgesellschaft („Sociedad de Inversión de Capital Variable“) gestellt werden, um in den Genuss eines niedrigeren als des allgemeinen Steuersatzes zu kommen, ist ebenfalls eine Maßnahme, die gefördert werden soll. Die zur Prüfung der Einhaltung der erforderlichen Anforderungen eingerichtete Behörde soll die Situation nach Ablauf der den SICAV eingeräumten Übergangsfrist analysieren, um gegebenenfalls die Anlage in Fonds umzuwandeln oder zu übertragen.

Zollkontrollen und Bekämpfung des Drogenhandels und -schmuggels

Für den Zollbereich wird in den Leitlinien hervorgehoben, dass in schweren Betrugsfällen, die zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können, die Befugnisse der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft, als Organ das Ermittlungskompetenzen in Delikten zustehe, welche die traditionellen, eigenen Mittel der EU, wie Importrechte, deren Abwicklung und Kontrolle der Zollbehörde des spanischen Finanzamts („Área de Aduanas e Impuestos Especiales de la Agencia“) beträfen, voll zum Tragen kommen.

Es wird als von Interesse erachtet, die Einfuhrströme mit dem Vereinigten Königreich nach dessen Austritt aus der Europäischen Union zu analysieren, um zu vermeiden, dass die bestehenden Zollpräferenzen für bestimmte Waren in anderen Gebieten, die jedoch durch das Vereinigte Königreich hindurchgeführt werden, bevor sie in die Union gelangen, in unangemessener Weise ausgenutzt werden.

Im Kampf gegen den Drogenhandel soll die Kontrolltätigkeit aufgrund des Verbots des Einsatzes von „Narco-Booten“, die im vergangenen Jahr zur Beschlagnahme von mehr als 700 Schiffen geführt hat, fortgesetzt werden. Andererseits wird der Campo de Gibraltar weiterhin ein vorrangiges Gebiet für operative Maßnahmen gegen den Drogenhandel sein, wenngleich auch den benachbarten Provinzen aufgrund der Verlagerung der Aktivitäten krimineller Organisationen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden werde.

Außerdem sollen zur Unterstützung der maritimen Nachrichtendienste des Zollüberwachungsdienstes neue Technologien entwickelt werden, um die zentral verwalteten maritimen Überwachungs- und Kontrollinstrumente zu aktualisieren und so die Luftoperationen der Marine und die Ermittlungsarbeit zu unterstützen.

Was den Tabakschmuggel betrifft, so ist vorgesehen, die Grenzkontrollen und die Ermittlungen gegen die Organisationen nach der Reaktivierung der mit Gibraltar getroffenen Vereinbarung zu verstärken und im Rahmen der im Betrugsbekämpfungsgesetz vorgesehenen Sanktionsregelung die Kontrolle des Rohtabaks zu verschärfen, um seine Abzweigung zur illegalen Herstellung zu verhindern.

Betrug in der Erhebungsphase

Unter Beibehaltung der ständigen Prioritäten im Bereich der Steuererhebung („Recaudación“), wie z.B. die Ergreifung von Vorsichtsmaßnahmen, um die Aushöhlung von Vermögenswerten zu vermeiden, die Annahme von Haftungsableitungen zur Gewährleistung der wirksamen Einziehung von Schulden, oder die Überwachung von Schuldnern, die wegen Straftaten verurteilt wurden, sollen auch die notwendigen organisatorischen Änderungen in Angriff genommen werden, um sicherzustellen, dass die Personalressourcen des Bereichs vollständig für die Steuererhebungsuntersuchungen eingesetzt werden.

Das neue System zur Erfassung und Überwachung der Einnahmen, das von den kooperierenden Einrichtungen (Banken) verwaltet wird (das so genannte „NRC online“), ermöglicht wiederum die sofortige Kenntnis dieser Informationen, die nun sowohl für die Unterstützung und Information der Steuerzahler als auch für die Kontrolle der Einnahmen genutzt werden können.
Ein NRC oder “Número de Referencia Completo” ist ein 22stelliger Zahlen- und Buchstabencode der sich auf eine Zahlung einer konkreten Steuerschuld bezieht. Der Code dient dazu die Steuerschuld wie auch den Zahler für das Finanzamt zu identifizieren. Der NRC wird entweder bei der Bank oder beim Finanzamt beantragt. Mit den Daten des Steuerformulars erstellt dann die Bank den NRC-Code. Sodann kann die Begleichung der Steuerschuld über ein auch fremdes Bankkonto erfolgen, was ansonsten nicht möglich ist.

Fazit Steuer Spanien 2022:

Nachdem bereits vor geraumer Zeit die spanischen Steuer- wie auch die Sozialversicherungsbehörden auf elektronische Verfahrensweisen umgestellt haben, schon seit 2011 die Verpflichtung besteht, den spanischen Finanzbehörden ein so genanntes elektronisches Postfach zum Zwecke der ausschließlichen Zustellung zur Verfügung zu stellen, ab 2013 die Geschäftsbücher in Spanien ebenso auf elektronischem Wege und in digitaler Form innerhalb einer Frist von vier Monaten ab Ende des Geschäftsjahres beim Handelsregister einzureichen sind und im Jahre 2017 das spanische Finanzamt ein neues System zur sofortigen Informationsübermittlung (SUMINISTRO INMEDIATO DE INFORMACION, SII) umsatzsteuerlicher Informationen für bestimmte Unternehmen eingeführt hat, mit welchem Unternehmen die Register der aus- wie auch der eingehenden Rechnungen in einer Frist von 4 Tagen telematisch an das spanische Finanzamt zu übermitteln haben, sind die weiteren, oben beschriebenen Maßnahme die nächsten Schritte zur Modernisierung der Finanzbehörden und zur Schaffung noch umfassenderer Kontrollmaßnahmen.
Das System SII hat zur Entwicklung und Einführung des „Virtuellen Assistenten“ beigetragen, eines innovativen Instruments für Steuerzahler welches auf dem Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) seitens des spanischen Finanzamts beruht. Dies ermöglicht die Beantwortung von seitens der Steuerpflichtigen online oder per e-mail aufgeworfen Fragen.
Mit SII können Rechnungen sowohl auf Vorsteuer als auch auf angefallene Mehrwertsteuer durch künstliche Intelligenz geprüft werden, um u.a. Steuerzahler mit höherer oder geringerer Steuerehrlichkeit zu katalogisieren und in Steuerprüfungsverfahren keine Mittel an Steuerpflichtige mit höheren Erfüllungsquoten zu binden.
In sehr naher Zukunft wird das SII unabhängig ihrer Größe für alle spanischen Unternehmen gelten.
Ziel des spanischen Finanzamts ist auch, nicht mehr die Selbstveranlagung für die Mehrwertsteuer durch den Steuerpflichtigen abzuwarten und die Selbstveranlagungserklärung in der Folge zu prüfen, sondern dem Steuerzahler online den vorgefertigten Entwurf der durch KI erstellten Erklärung zur Verfügung zu stellen, ebenso wie im Rahmen der Einkommensteuererklärung seit mehreren Jahren den Steuerpflichtigen der Entwurf ihrer Steuererklärung, welche bereits deren dem Finanzamt bekannten persönlichen, familiären und finanziellen Angaben enthält, von der Behörde alljährlich bereits zur Verfügung gestellt wird.

Der nächste Schritt in diesem Zusammenhang wird die digital signierte elektronische Rechnung sein, so wie sie in mehreren südamerikanischen Ländern bereits seit geraumer Zeit existiert.
Chile war, schon im Jahr 2003, das Pionierland bei der Entwicklung eines Systems zur elektronischen Rechnungsstellung. Es folgten Brasilien und Mexiko. Auch dort ersetzt die E-Rechnung die traditionelle Papierrechnung. Als E-Aussteller kann der Steuerpflichtige elektronische Steuerdokumente wie elektronische Rechnungen, Gutschriften, Lastschriften und Versandanzeigen ausstellen und empfangen. Dabei wird die Nummerierung der Rechnung digital über das Internet vom Finanzamt genehmigt und die Gültigkeit des Dokuments kann auf der SII-Website eingesehen werden.

Gemäß den oben ausgeführten Leitlinien des Kontrollplans Steuer Spanien 2022 soll die spanische Steuerbehörde an Mechanismen wie der Einführung strukturierter Einkommenssteuer- und Mehrwertsteuerregister in einer vordefinierten Form, die eine einfachere Verwaltung der Steuerverpflichtungen ermöglichen, dem Verbot der Verwendung von Systemen zur Verarbeitung von Geschäftsinformationen, die die Verschleierung des tatsächlichen Umsatzes einer Tätigkeit ermöglichen, arbeiten und  besondere Aufmerksamkeit der Tätigkeit von Internetplattformen, die der Vermittlung oder dem Direktverkauf von Waren oder Dienstleistungen gewidmet sind, widmen.

Digitale Tätigkeiten und elektronischer Handel sind dabei Bereiche in denen diese Leitlinien erwähnter Mechanismen kombiniert werden müssen, so die Beschaffung von Informationen, deren Systematisierung und Analyse, die Durchführung spezifischer Maßnahmen oder die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, um in dieser digitalen, sich in einem ständigen Veränderungs- und Entwicklungsprozess befindlichen Welt, handeln zu können.

Das große avisierte Ziel besteht darin, „den Steuerpflichtigen die Möglichkeit zu bieten, ihr Steuerverhalten zu verbessern“. Zu diesem Zweck wird es als unerlässlich angesehen, Informationen von den digitalen Plattformen zu erhalten, die als Vermittler fungieren und Unternehmer und Verbraucher an jedem Ort der Welt miteinander zusammenbringen.

Gemäß in den Tageszeitungen in der ersten Februarwoche 2022 veröffentlichten Informationen wurde in Erfüllung dieses Vorhabens nun eine erste Vereinbarung mit einem der größten „player“ in diesem Bereich geschlossen. So haben das spanische Finanzamt und Amazon eine Vereinbarung getroffen, nach der mit sofortiger Wirkung die Online-Verkaufsplattform den spanischen Steuerbehörden vierteljährlich mehr Informationen über die auf seiner Plattform agierenden Verkäufer zur Verfügung stellt. Bei den zu übermittelnden Informationen handelt es sich um die Firmierung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die europäische Identifikationsnummer, die registrierte Adresse, die Postanschrift, die insgesamt nach Spanien gelieferten und den Prozentsatz der aus spanischen Lagern gelieferten Einheiten und den Durchschnittspreis pro Verkaufsoperation. Amazon ist mithin der erste Marktplatz, der einen derartigen Pakt mit dem Finanzamt Spanien geschlossen hat. Gemäß der spanischen Finanzbehörde sollen andere, wie eBay oder AliExpress folgen. Das Finanzministerium unterstreicht die Bedeutung solcher Plattformen für spanische Verkäufer, die ihre Produkte weltweit vermarkten, die aber gleichzeitig auch zu Missbräuchen des Steuersystems geführt habe, in dem Unternehmen Mehrwertsteuerzahlungen unterdrückt haben. Die Vereinbarung zielt auch darauf ab, „die vollständige steuerliche Identifizierung derjenigen Unternehmen zu gewährleisten, die, obwohl sie nicht in Spanien ansässig sind, für den Verkauf ihrer Produkte an in Spanien ansässige Endverbraucher, Umsatzsteuer abführen müssen.

Zu diesem Zweck soll die Registrierung dieser gebietsfremden Unternehmer nun erleichtert werden. Dies bleibt abzuwarten, denn tatsächlich war es in der Vergangenheit für ausländische Marktteilnehmer äußerst schwierig sich in Spanien umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Eine solche Registrierung war bislang nur mit erheblichem Aufwand, sehr zeitintensiv zu bewerkstelligen.

Die digitale Transformation in Spanien im Bereich der Steuern ist unaufhaltsam und der Weg in die Zukunft für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe.  

©2022 Verfasser Steuer Spanien 2022: Frank Müller, Rechtsanwalt und Abogado (Rechtsanwalt Spanien) Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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03. April 2022 von Frank Dieter Müller
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